BAuA_Vergabe Betriebsbefragung 3. Periode GDA 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Verg/2787
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baua.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAuA_Vergabe Betriebsbefragung 3. Periode GDA 2022
Gegenstand des Auftrags ist die Vorbereitung, Durchführung sowie Auswertung einer repräsentativen Befragung mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) von a) Betrieben und b) Beschäftigten im Rahmen der Evaluation der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ab Frühjahr 2023.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Nöldnerstraße 42 10317 Berlin
Erwartet wird die Durchführung und deskriptive Basis-Auswertung eines jeweils 15-minütigen, repräsentativen computergestützten Telefoninterviews von a) 3800 Verantwortlichen und b) 3800 Beschäftigten aus Betrieben in Deutschland mit mindestens einem abhängig Beschäftigten. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 4.1 - Unternehmensangaben)
2. Eigenerklärung über das Bestehen eine Berufshafpflichtversicherung (Anlage 4.1 - Unternehmensangaben)
Nach Auffoderung durch die Vergabestelle ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung innerhalb von 4 Werktagen vorzulegen.
3. Eigenerklärung über Erfahrungen mit Durchführung und Auswertung quantitativer Datenerhebungen computergestützter Telefoninterviews (CATI) in den letzten 5 Jahren (Angaben zu Titel und Erscheinungsart /-zeit der Publikation - Anlage 5.1)
4. Eigenerklärung über Erfahrungen im Bereich Durchführung und Auswertung quantitativer Datenerhebungen computergestützter Telefoninterviews (CATI) des zum Einsatz kommenden Personals (Angaben zu Qualifiktaion und Berufserfahrung inkl. persönlicher Referenzen - Anlage 5.2)
Im Rahmen der Eigenerklärung 4.2 muss der Bieter bestätigen, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
digital
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch die unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte Vergabestelle als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNY65ZF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.