FE 77.0519/2019/ Ermittlung des Finanzbedarfs der Straßenerhaltung in Kommunen unter Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Erhaltungsstrategien sowie Erarbeitung eines steuerungsrelevanten Kennzahlensystems Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0519/2019/
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0519/2019/ Ermittlung des Finanzbedarfs der Straßenerhaltung in Kommunen unter Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Erhaltungsstrategien sowie Erarbeitung eines steuerungsrelevanten Kennzahlensystems
FE 77.0519/2019/ Ermittlung des Finanzbedarfs der Straßenerhaltung in Kommunen unter Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Erhaltungsstrategien sowie Erarbeitung eines steuerungsrelevanten Kennzahlensystems
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Das kommunale Straßennetz ist bezüglich Straßenlänge und Verkehrsfläche das bedeutendste Straßennetz. Für die Kommunen ist die kommunale Verkehrsinfrastruktur zugleich wesentlicher Bestandteil ihres Anlagevermögens.
Für den wirtschaftlichen Werterhalt und die Sicherung der Gebrauchstauglichkeit vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende durch Steigerung der aktiven Mobilität bedarf es eines systematisches Erhaltungsmanagements und einer Finanzplanung, die sich an den spezifischen Rahmenbedingungen einer Kommune orientieren.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Strategien zur Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfes für die Erhaltung des Straßennetzes auf die komplexen kommunalen Anforderungen auszurichten und die dafür erforderlichen Datengrundlagen zusammenzustellen. Es ist eine Methodik zu entwickeln, mit dem der Finanzbedarf nach den Anforderungen an das NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) für die spezifischen Gegebenheiten einer Kommune automatisiert abgeleitet wird.
Alle dafür erforderlichen Daten (incl. Kosten) sind zu beschreiben. Für die Abschätzung fehlender Daten sind Standardwerte zu definieren, die nach allen relevanten Rahmenbedingungen differenziert werden.
Die Methodik wird in einem Berechnungstool exemplarisch mit gängigen Anwendungsprogrammen (z.B. Libre Office) umgesetzt.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen - Nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 10 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 2: Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Finanzplanung (Doppik) - Nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 10 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 3: Erfahrungen im Bereich der Entwicklung von Datenbanken mit intuitiven Eingabe- und Abfragemöglichkeiten (z.B. Masken) - Nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 10 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 4: Notwendige technische Ausstattung gemäß des vom AN vorgeschlagenen Vorgehens - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Nr. 5: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung (Für die Bearbeitung ist zwingend eine Person mit Bachelor-Abschluss oder Vergleichbarem in Bauingenieurwesen und eine Person mit Bachelor-Abschluss oder Vergleichbarem in BWL einzubinden)- Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Einbindung einer Person mit Bachelor-Abschluss oder Vergleichbarem in Bauingenieurwesen und eine Person mit Bachelor-Abschluss oder Vergleichbarem in BWL) sowie namentliche Nennung der Personen für die Projektleitung und Hauptbearbeitung und deren Qualifikation
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.