Digitale Komponente für die Erstellung, Organisation, Durchführung und Auswertung von zentralen Prüfungen mit simulierten Umgebungen zur Abbildung realer berufsbezogener Handlungen Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 13/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Komponente für die Erstellung, Organisation, Durchführung und Auswertung von zentralen Prüfungen mit simulierten Umgebungen zur Abbildung realer berufsbezogener Handlungen
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung einer webbasierten Komponente, welche zentrale Anwendungen eines Bildschirmarbeitsplatzes in einer digitalen Umgebung simuliert abbildet. Diese soll einerseits dem Zweck der Erstellung, der Organisation, der Durchführung und der Auswertung kompetenzorientierter computergestützter Abschlussprüfungen an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg dienen und andererseits für den Einsatz im Unterricht und der Prüfungsvorbereitung zum Lehren, Lernen und Üben eingesetzt werden. Dabei müssen sowohl die prüfungsspezifischen Prozesse als auch die didaktischen Anforderungen nutzerorientiert berücksichtigt werden. Zugleich muss diese Komponente in die parallel in Entwicklung befindliche Zentrale Plattform der Kultusverwaltung Baden-Württembergs (BW) integriert werden.
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart
Im Rahmen des DigitalPakts Schule des BMBF entwickelt das Land BW eine Zentrale Plattform, welche formative und summative Assessments und Evaluationen im Bereich der Kultusverwaltung in einer webbasierten Anwendung bereitstellen wird. Dabei werden verschiedene Anwendungen und Bedürfnisse vereint, insbesondere auch das Erstellen und Durchführen von Prüfungen sowie deren Bewertung und die damit verbundene Leistungsrückmeldung.
Aktuell finden zentrale Prüfungen des Landes BW unter enormen Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwänden papierbasiert statt. Eine Digitalisierung ermöglicht hierbei gleich doppelten Nutzen: organisatorisch sowie auch didaktisch. Das Entfallen der logistischen Herausforderungen zum Druck und zur Verteilung der Papierprüfungen sorgt für eine zeitliche und finanzielle Entlastung aller beteiligten Personen. In der Prüfungserstellung und -korrektur schaffen digitale Unterstützungs- und Kollaborationswerkzeuge eine Optimierung des Workflows. Gleichzeitig können die beruflichen Handlungsanforderungen realitätstreuer und interaktiver abgebildet werden, was die Unterrichtssituation und die Prüfung näher an das Lern- und Arbeitsgeschehen stellt, und somit eine gesteigerte Unterrichtsqualität und eine deutlich höhere Messqualität erbringt. Die Abschlussnote ist somit aussagekräftiger und die Teilnahmemotivation der Prüfungsteilnehmenden höher.
Auftragsgegenstand ist in diesem Umfeld die Entwicklung einer webbasierten Komponente, welche zentrale Anwendungen eines Bildschirmarbeitsplatzes in einer digitalen Umgebung simuliert abbildet. Diese soll einerseits dem Zweck der Erstellung, der Organisation, der Durchführung und der Auswertung kompetenzorientierter computergestützter Abschlussprüfungen an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg dienen und andererseits für den Einsatz im Unterricht und der Prüfungsvorbereitung zum Lehren, Lernen und Üben eingesetzt werden. Dabei müssen sowohl die prüfungsspezifischen Prozesse als auch die didaktischen Anforderungen nutzerorientiert berücksichtigt werden. Zugleich muss diese Komponente in die parallel in Entwicklung befindliche Zentrale Plattform der Kultusverwaltung Baden-Württembergs (BW) integriert werden.
- Seit 01.01.2017 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen unter dem Einsatz von Devops- & Cloud-Techniken mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag) oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten.
-Seit 01.01.2017 für einen öffentlichen Auftraggeber (im Sinne des § 99 GWB) durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen
-Seit 01.01.2017 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen, in denen Umgebungen zur Abbildung realer (berufsbezogener) Handlungen simuliert werden.
- Seit 01.01.2017 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen für pädagogische Verfahren im Schul- und Ausbildungssektor (einschl. staatl. und staatl. anerkannte Hochschulen).
-Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Entwickler von IT-Anwendungen
-Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft (nur für Bewerberge-meinschaften)
-aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe
-Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])
- Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen (sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, sind die Angaben seit Gründung zu machen).
Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt:
Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe
- Referenzen über mindestens zwei seit 01.01.2017 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen unter dem Einsatz von DevOps- & Cloud-Techniken mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag) oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten.
- Mindestens sechs innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Entwickler von IT-Anwendungen
- Mindestens zwei innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Projekt-/Teamleiter
-Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
- Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (BW)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen
- Schutzerklärung Technologie L. Ron Hubbard
- Eigenerklärung Einhaltung Sanktionen
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift der verantwortlichen Ansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers bei der Leistungserbringung (mindestens Projekt- und Entwicklungsleiter)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U65KW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/.
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.