Ableitungskanal Schramberg Tennenbronn Referenznummer der Bekanntmachung: 155b
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schramberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ableitungskanal Schramberg Tennenbronn
Planungsleistungen für den Neubau eines Ableitungskanals für Schmutzwasser von der Kläranlage in Tennenbronn bis zum städtische Kanalnetz der Stadt Schramberg mit dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Abwasserentsorgung) gem. § 41 Nr. 2 HOAI 2021.
78713 Schramberg
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke (Abwasserentsorgung) gem. § 41 Nr. 2 HOAI 2021für das Projekt "Ableitungskanal Schramberg Tennenbronn" auf der Grundlage der HOAI 2021.
Beschreibung der Maßnahme:
Auf Grundlage eines Strukturgutachtens und einer Vorkonzeption zur zukünftigen Abwasserreinigung in Tennenbronn, hat sich die Stadt Schramberg dazu entschlossen, die Kläranlage in Tennenbronn stillzulegen und auf einer Länge von ca. 6 km einen Schmutzwasserkanal nach Schramberg neu zu bauen. Der Transportkanal soll von der Kläranlage in Tennenbronn parallel entlang der L 175 Richtung Schramberg verlegt werden und dort an das bestehende, städtische Kanalnetz anschließen. Die Kanaltrasse führt durch das teilweise relativ schmale, tief eingeschnittene Bernecktal, welches von der Schiltach durchflossen wird. Das bedeutet, dass in Teilbereichen eine Verlegung innerhalb des bestehenden Straßenkörpers erforderlich wird.
Der Beginn der Baumaßnahme ist südöstlich von Tennenbronn an der Kläranlage. Das bestehende Nachklärbecken soll zukünftig als zusätzliches RÜB-Volumen dienen und muss entsprechend in die Planungen integriert werden. Der geplante Transportkanal ist als Freispiegelleitung für eine Ableitung von ca. 40 l/s zu planen. Die Kanaltiefen liegen in Abhängigkeit von der Topografie zwischen 1,5 m und 5,0 m. Bestehende Gehöfte/Weiler/Anwesen entlang der L 175 entwässern bisher über Hebeanlagen/Pumpstationen zur Kläranlage nach Tennenbronn. Diese sollen zukünftig an den neuen Schmutzwasserkanal angeschlossen werden. Aufgrund des Straßen- und Gewässerverlaufs muss der Transportkanal die Schiltach an einer Stelle kreuzen. Die geplante Baumaßnahme endet im Südwesten von Schramberg an der Einmündung der Falkensteinstraße, wo der geplante Kanal an den städtischen Mischwasserkanal anschließt.
Zu beachten ist bei der Planung, dass abschnittsweise oberflächennah mit anstehendem Felsen zu rechnen ist. Ein Baugrundgutachten liegt vor. Des Weiteren sind auch andere Versorgungsträger zu berücksichtigen, die im Bereich der Kanaltrasse Leitungen verlegt haben (z.B. Gashochdruckleitung).
Ein Erläuterungsbericht zu LPH 2 (Ingenieurbauwerke) und ein Übersichtslageplan sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Die entsprechenden Anlagen zum Erläuterungsbericht werden in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die weiteren Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke § 41-44 einschließlich örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung.
Fertigstellung bis Genehmigungsplanung und Erstellung Förderunterlagen bis 30.09.2023
Ausführungsplanung bis März 2024
Vorbereitung der Vergabe und Vergabe bis Juni 2024
Baubeginn der Kanalbaumaßnahme September 2024
Gesamtfertigstellung Kanal Ende 2025
Geschätzte Baukosten KGR 300/400 rd. 3.187 TEUR
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Das Büro Breinlinger Ingenieure, 78532 Tuttlingen wird für die 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) gesetzt.
Darüber hinaus werden 3 Bewerber nach der Auswahlphase für die 2. Stufe berücksichtigt. D.h. somit werden mit dem gesetzten Büro in der 2. Stufe insgesamt 4 Planungsbüros beteiligt.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 1. gegenüber Auswahlkriterium 2., bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser mindestens 3 zusätzlichen Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 80%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 20%
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen 3 bis 9 vor. Mit Abschluss des Vertrages werden zuerst die Leistungsphasen 3 bis 5 vergeben, die Leistungsphasen 6 bis 9 sollen nach der Förderzusage sukzessive beauftragt werden.
Die örtliche Bauüberwachung soll optional beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
- § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
- Der Versicherungsschein sowie ggf. Erklärungen des Versicherungsunternehmens dürfen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als ein Jahr sein.
- Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
- § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass auf den Auftrag bezogen keine Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, die mit der Ausführung des Auftrages in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Im Fall von wirtschaftlichen Verknüpfungen Erläuterung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
- § 43 VgV: Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
- § 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer,
- § 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe,
- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließlich Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung,
- Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen,
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbendengemeinschaft
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) erbracht?
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Ingenieurbauwerk mind. HZ II
- Ausführungsbereich mind. AK 3 gem. Güteschutz Kanalbau oder vergleichbar
- anrechenbare Kosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. EUR netto
- Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 3 bis 8
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2016 bis heute
Doppelnennungen möglich
Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbendengemeinschaft
Planungsleistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) als besondere Leistung erbracht?
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Ingenieurbauwerk mind. HZ II
- Ausführungsbereich mind. AK 3 gem. Güteschutz Kanalbau
oder vergleichbar
- anrechenbare Kosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. EUR netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2016 bis heute
Doppelnennungen möglich
Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/Ihre Bewerbendengemeinschaft Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für öffentliche Auftraggeber erbracht? (Erfahrungsschwerpunkte: formale Abläufe; Vertragswesen; Rechnungswesen, Vergabeverfahren)
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Ingenieurbauwerke
- Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 3 bis 8
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2019 bis heute
Doppelnennungen möglich
Angabe von zusätzlichen fachbezogenen Qualifikationen bzw. Fortbildungen der Bereiche "VOB Vergaberecht", "Verkehrssicherung RSA/ ZTV-SA" und "Spezialtiefbau"
Fortbildungen vom 01.01.2019 bis heute werden gewertet.
Ein Gütezeichen des Güteschutz Kanalbau e. V. ist nicht erforderlich, die Anforderungen oben beziehen sich auf den Ausführungsbereich des Referenzprojektes.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014).
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (2) und (3) VgV
Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratende_r Ingenieur" oder "Ingenieur_in" im Ingenieurbau tätig zu werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) bzw. dem Wettbewerbsregister anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Schramberg, ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift der bevollmächtigten Vertretung, Projektleitung sowie Bauleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Bewerbungsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei einer Bestätigung der Teilnahme automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Anfragen in Textform zu den Bewerbungsunterlagen ist der 15.11.2022, 14:00 Uhr. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 18.11.2022, 14:00 Uhr.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen Ingenieurbauwerke, Anlagen zum Erläuterungsbericht zu Leistungsphase 2, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH465KN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.