Konzeption und Erstellung des Magazins stadt:pilot Referenznummer der Bekanntmachung: 10.15.04.109
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Erstellung des Magazins stadt:pilot
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bieten mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik in Zusammenarbeit mit den Ländern, Städten, Gemeinden und Verbänden sowie allen Interessierten eine Plattform zur Stadtentwicklung in Deutschland. Dabei geht es um das Ziel, aktuelle Herausforderungen der Stadtentwicklung zu bewältigen, Lösungsansätze in Projekten beispielhaft zu erproben und mit der Fachöffentlichkeit zu diskutieren. Als Impulsgeber wollen die Partner mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik Deutschland für integrierte Stadtentwicklung begeistern.
Um vorbildliche Praxisbeispiele in der Umsetzung zu unterstützen werden regelmäßig Projektaufrufe durchgeführt, bei denen bislang mehr als 170 Projekte ausgewählt wurden. Diese werden als Pilotprojekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik gefördert und begleitet. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik bietet so einen Rahmen, um innovative Beispiele der Planungspraxis zu begleiten und aufzubereiten und den aktuellen Stand der Stadtentwicklung in Deutschland zu bündeln. Die Projekte inspirieren Akteure der Stadtentwicklung in Deutschland und darüber hinaus. Im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik werden zudem auch weitere Veranstaltungen, Publikationen und Forschungsprojekte von Dritten gefördert und begleitet, um den öffentlichen Diskurs über eine integrierte und zukunftsfähige Stadtentwicklung zu stärken und unterschiedliche Akteure und Interessierte der Fachöffentlichkeit zu erreichen.
Mit bislang mehr als 25 Ausgaben seit 2008 ist das Magazin „stadt:pilot“ das Leitmedium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, in dem die Ergebnisse der Pilotprojekte prägnant und gut verständlich für ein breites Publikum aufbereitet werden. Die Darstellungsform hebt sich bewusst von wissenschaftlichen Publikationen ab und soll fachliche Themen über persönliche Geschichten, Akteursporträts, prägnante Positionen und Bilder transportieren. Das Magazin soll sich an eine breite, über die Fachöffentlichkeit hinausreichende Leserschaft richten und das Interesse an der nachhaltigen, integrierten Stadtentwicklung bundesweit stärken. Für die Erstellung der Texte sind daher Kompetenzen sowohl in journalistischer Schreibweise als auch in innovativen Ansätzen nachhaltiger Stadtentwicklung und -planung wichtig. Für das Layout soll nach Zustimmung durch das BBSR eine professionelle Grafikagentur mit nachweislichen Referenzen beauftragt werden.
Für die Konzeption und Umsetzung von sechs Ausgaben des Magazins in den Jahren 2023 bis 2025 wird ein Auftragnehmer gesucht.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.