Verstetigung der Kommunikationsstrategie für integrierte Stadtentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 10.15.04.108
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verstetigung der Kommunikationsstrategie für integrierte Stadtentwicklung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bieten mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik in Zusammenarbeit mit den Ländern, Städten, Gemeinden und Verbänden sowie allen Interessierten eine Plattform zur Stadtentwicklung in Deutschland. Dort sollen aktuelle Herausforderungen der Stadtentwicklung ermittelt, Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze in Projekten beispielhaft erprobt und mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden. Als Impulsgeber wollen die Partner mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik Akteure aus Politik, Wissenschaft, Planungspraxis und Zivilgesellschaft fachübergreifend für integrierte Stadtentwicklung begeistern und inspirierend für die nachhaltige Transformation der Städte wirken.
Inhalte und Botschaften vermitteln
Um die Fachöffentlichkeit über die Neue Leipzig-Charta zu informieren und die Umsetzung der Ziele der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zu befördern, wurde bereits eine Kommunikationsstrategie für die Nationale Stadtentwicklungspolitik erarbeitet und anschließend eingeführt. Der inhaltliche Fokus lag bisher auf der Vermittlung der Neuen Leipzig-Charta, die 2020 unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von den Bauministern der EU als zentrales Dokument der nachhaltigen Stadtentwicklung in Europa verabschiedet wurde.
Diese Kommunikationsstrategie soll nun weiterentwickelt und verstetigt werden. Sie hat bereits eine große Reichweite erzielt und zu einer großen Bekanntheit der Neuen Leipzig-Charta geführt. Jetzt ist geplant, verstärkt die Herausforderungen, Prinzipien und Lösungsansätze aus dem Fachdiskurs sowie aus den Projekten der Nationalen Stadtentwicklungspolitik aufzuzeigen und andere Akteure dazu inspirieren, selber in ihren Städten innovative Wege der integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gehen.
Um die transformativen Herausforderungen der Stadtentwicklung zu bewerkstelligen, müssen Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft für Perspektivwechsel offen sein. Diesen zu fördern, ist auch Aufgabe der Kommunikationsstrategie, indem sie eine Bühne für verschiedene Perspektiven und für inter- und transdisziplinären Austausch bietet. Der hierfür notwendige Perspektivwechsel erfordert einen Transfer der fachlich komplexen Inhalte auf die Interessen, Aufgaben und Herausforderungen der einzelnen Zielgruppen und auf die dafür jeweils sinnvollen, erprobten sowie neuen Medien und Formate.
Die erfolgreichen Kommunikationsformate sollen weiterentwickelt und verstetigt werden. Dies sind zum Beispiel: ein regelmäßiger Podcast, Webinare und die Bespielung eines Instagramkanals sowie verschiedene ausgewählte Formate vor Ort und Blogbeiträge auf der Website www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de. Inhaltliche Bezugspunkte ergeben sich vorrangig aus den Projekten, Veranstaltungen und Veröffentlichungen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Diese gilt es, miteinander und untereinander zu verknüpfen und aufzubereiten. Dabei ist auch an crossmediale Verwertung bzw. Zweitverwertung von Inhalten und Material zu denken. Gestalterische Grundlage bleibt das bestehende Corporate Design der Nationalen Stadtentwicklungspolitik.
Es wird eine Agentur/Bietergemeinschaft gesucht, die den Prozess fachlich-inhaltlich, organisatorisch und technisch konzipiert und umsetzt.
Ziel der Verstetigung und Fortentwicklung der Kommunikationsstrategie ist es, die nationalen Akteure der Stadtentwicklungspraxis in Deutschland durch gezielte Information und passende Formate auf die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung sowie auf die Lösungsansätze und Forschungsinhalte der Nationalen und punktuell auch internationalen Stadtentwicklungspolitik aufmerksam zu machen. Gleichfalls soll sie Strategie auch zur aktiven Beteiligung aufrufen. Sie soll den Diskurs zwischen Wissenschaft, Politik, Praxis und Zivilgesellschaft anregen und Impulse für die integrierte Stadtentwicklung geben.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.