Planungsleistungen der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Grundschule Kaldauen: Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS Kaldauen inklusive Mensaerweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV53/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Grundschule Kaldauen: Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS Kaldauen inklusive Mensaerweiterung
Planungsleistungen der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Grundschule Kaldauen,
Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS inklusive Mensaerweiterung: Brandschutz und Grundleitungssanierung im Bestand, Einbau eines Regenrückhaltebeckens, Anbau eines neuen Aufzugs, Ausstattung vorhandener Räume mit Raumluftanlagen
OGS Kaldauen Friedensstr. 30 53721 Siegburg
Gegenstand ist die Vergabe sämtlicher benötigter Planungsleistungen für die Tragwerksplanung der anstehenden Baumaßnahmen an der Grundschule Kaldauen an einen Ingenieur der Tragwerksplanung. Dabei betreffen die Planungsleistungen zwei Leistungsbereiche (Ziffern 2.1 und 2.2) und sind innerhalb des Planungsvertrags in drei Teilaufträge aufgeteilt.
2.1 ERWEITERUNG UND MODERNISIERUNG (TEILAUFTRÄGE 1 UND 2)
Die Kreisstadt Siegburg beabsichtigt in nächster Zeit eine Erweiterungsmaßnahme für die Grundschule Kaldauen.
Dieser Leitungsbereich wird in 2 Teilaufträge aufgeteilt:
1) Teilauftrag 1: Errichtung einer Mensa als Versammlungsstätte mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, Aufstockung der Mensa für weitere Klassenräume mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, Einhausung des WC Vorbereichs, Neukonzeption der Wärme-versorgung des Gesamtgebäudes durch eine
energetisch hochwertige und wirtschaftlich autarke Lösung, Einbau eines Regenrück-haltebecken, Sanierung der Grundleitungen im Bestandsgebäude, Brandschutzmaßnahmen im Bestand
2) Teilauftrag 2: Maßnahmen zu Barrierefreiheit, Einbau eines neuen Aufzugs
Diese Teilmaßnahmen sind Bestandteile der Gesamtmaßnahme: "Umbau und Erweiterung der OGS inkl. Mensaerweiterung" und sind ab der Leistungsphase 3 stufenweise zu vergeben. Der Baubeginn ist für das 2.Quartal 2023 und die Fertigstellung für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.
Der vorläufige Gesamtwert des Vorhabens der Mensa und Erweiterungs-maßnahmen OGS beträgt ca. 6.226.000,- Mio. Euro (netto).
Die 300 er Kosten betragen 2.683.824,- Euro (netto). Die 400 er Kosten betragen 1.835.311,- Euro (netto). Die anrechenbaren Kosten des Teilauftrags 1 betragen 1.509.662,39 Euro.
Die anrechenbaren Kosten des Teilauftrags 2 betragen 146.991,60 Euro. Die Teilaufträge 1 und 2 beziehen sich auf die Vergabe der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI Leistungsphase 3-6 und richtet sich an Tragwerksplaner. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, je Planungsdisziplin für die LPH 3-4 (Leistungsstufe 2) und die LPH 5-6 (Leistungsstufe 3).
Die Tragwerksplanungsleistungen der LPH 1-2 (Leistungsstufe1) wurden bereits erbracht und sind nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens
Die Leistungen für die weiteren Fachplanungen werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Folgende Fachplanerleistungen werden/wurden erstellt: Architekt: Büro Gorynia BDA LPH 1-4,
TGA: Becker Ingenieure, LPH 1-3, Anlagen-gruppe 430 bis LPH 4, Küchenplanung: Ingenieurbüro Martin Scheerer LPH 1-4,
Tragwerksplanung: Ertl Tragwerk LPH 1+2,
Freiraumplanung: Birgit Scharf Landschafts-architektin, LPH 1-3, Brandschutz: Halfkann und Kirchner Brandschutzingenieure, Brandschutz-konzept, Vermessungsarbeiten: Vermessungs-büro Borowski, Lageplan, Baugrundgutachten Kühn Geoconsulting GmbH, Wärmeschutz- und Schallschutzberechnungen Schwinn Ingenieure. LPH 1-2
Diese Leistungen werden entsprechend dem derzeit vorliegenden Bearbeitungsstand in den Anlagen bereitgestellt. Ebenso Unterlagen zur Grundleitungsuntersuchung und Überflutungsnachweis
2.2 AUSSTATTUNG MIT RAUMLUFTANLAGEN (TEILAUFTRAG 3) Außerdem kommt durch den Ratsbeschluss vom 23.11.2021 eine weitere Teilmaßnahme der restlichen Gebäudetrakte der Grundschule hinzu: Es sollen weitere 20 Räume mit einer zentralen Raumluftanlage ausgestattet werden. Eine erste fachliche Prüfung hat ergeben, dass grundsätzlich auch eine dezentrale Variante technisch umsetzbar ist. Die ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die vollständige Planung zum Einbau und zur Installation aller notwendigen Geräte, inklusive evtl. Durchdringungen, Anpassungen im Bestand und ggf. Bauantragstellung. Die Ausstattung von Raumluftanlagen in Grundschulen wird vom Bund gefördert. Der entsprechende Antrag wurde von der Stadt Siegburg gestellt. Der Förderbescheid liegt vor, Der bislang im Förderbescheid vorgesehene Fertigstellungtermin zur Umsetzung der Maßnahme, 14.11.22, wurde bis zum 09.06.2023 verlängert. Sollte nach LPH 2 absehbar sein, dass der angestrebte Fertigstellungstermin, 09.06.23, nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, zu prüfen, ob eine Umsetzung der Maßnahme auch ohne Fördermittel in Betracht kommt. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass die Umsetzungs-phase im laufenden Betrieb geschehen muss.
Der geschätzte Gesamtwert des Vorhabens Lüftungsanlagen für 20 Bestandsräume umfasst ca. 841.588,- Euro (netto). Die 300 er Kosten betragen 199.100 Euro (netto) Die 400 er Kosten betragen 440.000 Euro (netto). Diese Angaben zu den Kosten beruhen auf einer ersten Einschätzung der, durch die Stadt Siegburg, beauftragten Machbarkeitsstudie. Eine Kostenschätzung nach DIN 276 liegt nicht vor.
Der Teilauftrag 3 bezieht sich auf die Vergabe der Tragwerksplanung Gebäude gem. § 51 HOAI Leistungsphase 1-6. Der Auftraggeber wird die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Die Einzelheiten der zu beauftragenden Planungsleistungen sind in Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens beschrieben. Die Leistungen für die weiteren Fachplanungen werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 GWB abzugeben ("Eigenerklärung zur Bietereignung").
Eigenerklärung (Bestandteil des Vordrucks "Bietereignung") des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 1.500.000 EUR. Euro für Personenschäden und 1.000.000 EUR Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 1.500.000 EUR. Euro für Personenschäden und 1.000.000 EUR Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
Eigenerklärung (Bestandteil des Vordrucks "Bietereignung") über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021). Je Geschäftsjahr sind mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure Fachrichtung Tragwerksplanung) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung nachzuweisen. Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden.
Referenzprojekte:
a) Referenz 1:
Nachweis der Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Tragwerksplanung mit den folgenden Anforderungen (siehe Mindestkriterien)
b) Referenz 2 : Nachweis der Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Tragwerksplanung mit den folgenden Anforderungen (siehe Mindestkriterien)
Mindestkriterien zu Referenz 1:
- Zuordnung eines vergleichbaren Gebäudes gem. Objektplanung HOAI
2021 §2 und Anlage 10.2 Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
Bearbeitete Leistungsphasen LPH 1-6 i.S. HOAI § 51
- Realisierung in den letzten 10 Jahren (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)
mit Abschluss LPH 6 i.S. HOAI § 51
- anrechenbare Kosten (KG 300-400) mind. 1,5 Mio. EUR brutto i.S. HOAI § 52.
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche BGF mind. 500 qm.
- Zuordnung in Honorarzone III i.S. HOAI § 52, Anlage 14.2.
- Mindestens Erfahrung mit einer Sanierung im laufenden Betrieb
Mindestkriterien zu Referenz 2:
- Zuordnung eines vergleichbaren Gebäudes gem. Objektplanung HOAI
2021 §2 und Anlage 10.2 Ausbildung/Wissenschaft/ Forschung
Oder
- Zuordnung eines vergleichbaren Gebäudes gem. Objektplanung HOAI
§2 und Anlage 10.2 Gesundheit/Betreuung
- Bearbeitete Leistungsphasen LPH 1-6 i.S. HOAI § 51.
- Realisierung in den letzten 10 Jahren (zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe)
mit Abschluss LPH 6 i.S. HOAI § 51.
- anrechenbare Kosten (KG 300-400) mind. 1,2 Mio. EUR brutto i.S. HOAI § 52
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche BGF mind. 500 qm.
- Zuordnung in Honorarzone III i.S. HOAI § 52, Anlage 14.2.
- Erfahrung mit einer Sanierung im laufenden Betrieb
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot einzureichen sind:
- Angebotsschreiben mit der Eigenerklärung zur Qualifikation des Projektteams
- Honorarblatt
- Vordruck "Bietereignung"
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523 EU)
ZUSCHLAGSKRITERIEN
- Honorarforderungen (50%)
- Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters und dessen Vertreter (50%)
ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG
Die Kreisstadt Siegburg wird die letztverbindlichen Angebote anhand der vorgenannten Zuschlagskriterien auswerten. Auf die in den Anlagen beigefügte Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl nach den vorstehenden Wertungskriterien erhält den Zuschlag.
Seitens des Tragwerksplaners sind die Leistungen für die Tragwerksplanung (Gebäude) gem. HOAI § 51 und Anlage 14.1 zu erbringen.
5.1 TEILAUFTRAG 1: ERWEITERUNG OGS INKL. MENSA
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der LPH 3-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI) zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3-4, danach die Leistungsstufe 3 mit den Leistungsphasen 5-6.
5.2 TEILAUFTRAG 2: AUFZUG
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung alle Grundleistungen der LPH 3-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3-4, danach die Leistungsstufe 3 mit den Leistungsphasen 5-6.
5.3 TEILAUFTRAG 3: LÜFTUNGSANLAGEN DER 20 RÄUME IM BESTAND
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbilds Tragwerksplanung § 51 HOAI i.V.m. Anlage Nr. 14.1 HOAI zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-2. Im Weiteren können die Leistungsstufe 2 mit den Leistungsphasen 3-4 und die Leistungsstufe 3 mit den Leistungsphasen 5-6, beauftragt werden.
Für alle drei Teilaufträge gilt, dass der Auftragnehmer beim Abruf einer Leistungsstufe mit allen zugehörigen Grundleistungen beauftragt ist. Zu den Einzelheiten wird auf den anliegenden Vertragsentwurf (insbesondere § 3) und das Honorarblatt verwiesen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YY02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen ber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]