Hochwasserschutz-, Dammsanierungs- und Gewässerökologieprojekt Murg Rastatt; Maßnahmen im Stadtbereich, Planungslos PL2: Umweltplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rastatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutz-, Dammsanierungs- und Gewässerökologieprojekt Murg Rastatt; Maßnahmen im Stadtbereich, Planungslos PL2: Umweltplanung
Die große Kreisstadt Rastatt plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtgebiet entlang der Murg (Gewässer I. Ordnung), insbesondere durch die abschnittsweise Ertüchtigung und Erhöhung von Hochwasserschutzdämmen und -mauern. Die Planung erfolgt mit Beteiligung des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Das Projektgebiet umfasst insgesamt ca. 4,9 km Gewässerlauf der Murg von der Rheinauer Brücke in Rastatt bei Station-km ca. 6+545 flussaufwärts bis zur Auto-bahnbrücke bei Station-km ca. 11+480). Dabei sind neben den Hochwasserschutzmaßnahmen auf einer ca. 2,4 km langen Teilstrecke auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie durch naturnahe Umgestaltung der Murg geplant. Die Maßnahmen befinden sich u. a. in FFH-Schutzgebieten. Die Maßnahmen bauen teilweise auf Voruntersuchungen auf.
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung der Antragsunterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren bis Mitte 2025.
Dieses Vergabeverfahren umfasst das Planungslos PL2 „Umweltplanung“ insbesondere mit Leistungen der UVS, Koordination der Erhebungen und Fachgutachten sowie des LBP.
76437 Rastatt
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Pos. 1) Erfassen/Kartieren von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum.
Pos. 2) Umweltverträglichkeitsstudie (UVP-Bericht).
Pos. 3) Erstellen des Fachbeitrags Artenschutz.
Pos. 4) Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung.
Pos. 5) Erstellen des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Pos. 6) Konzept für externe Ausgleichsmaßnahmen (optionale Leistungen).
Pos. 7) Landespflegerischer Begleitplan (LBP).
Pos. 8) Erarbeiten eines eigenständigen Erläuterungsberichtes.
Pos. 9) Erstellen von Befreiungs-/Ausnahmeanträgen.
Pos. 10) Verfahrensbegleitende Sitzungen / Termine.
Pos. 11) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des AG.
II.2.4.2) Beauftragung optionaler Leistungen.
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich: 01.03.2023.
Innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsbeginn ist vom Auftragnehmer ein Terminplan vorzulegen, der die erforderlichen Vorgänge aufzeigt, um den geplanten Zeitpunkt zum Einreichen des abgestimmten, finalen wasserrechtlichen Zulassungsantrags zu sichern. In dem Terminplan ist als Zwischentermin im Rahmen der Vorplanung die Variantendiskussion Ende 2023 zu berücksichtigen. Der Ablauf ist mit dem AG und weiteren projektbeteiligten Dritten grundlegend abzustimmen.
Die Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit).
Die Vertragslaufzeit hat eine Dauer von ca. 3 bis 4 Jahren bis zu dem Vorliegen der wasserrechtlichen Zulassung für die Gesamtmaßnahme (Terminziel: 2026).
Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2026.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden.
Optionen: ja Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4).
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Leistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen Behörden, weiteren Fachplanungen, Versorgungsträgern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format):
1. Abgabe eines schriftlichen Teilnahmeantrags. Das Antragsschreiben ist zu unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen.
2. Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 VgV (ausgestellt nach dem 01.01.2022, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
3. Abgabe einer Erklärung mit Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, sowie dass der Bewerber die von Ihm erbrachte Leistung unabhängig und frei von Lieferinteressen erbringt. Die gilt auch für die mit ihm wirtschaftlich verknüpften Unternehmen. Die Erklärung ist zu unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen.
4. Nachweis der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 48 (3) VgV. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von o.g. Ausschlussgründen wird eine Eigenerklärung (EE) verlangt; die EE wird als Vorlage (xlsx-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EE ist in elektronischer Form auszufertigen, vom Zeichnungsberechtigten in Textform zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag elektronisch einzureichen (Dateiformat pdf und xlsx). Ergänzend zur EE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannt sind.
5. Soweit zutreffend: für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Abgabe einer Erklärung, mit Angaben aller Mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines geschäftsführenden Mitglieds als bevollmächtigten Vertreter auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Die Erklärung ist entsprechend von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen. Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
6. Soweit zutreffend: bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags (auch im Rahmen der Eignungsleihe): Abgabe einer Erklärung des Bewerbers mit Angaben bzgl. der Leistungen und Anteile des Auftrags, welche das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Die Erklärung ist zu unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen. In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
Weitere Einzelheiten finden sich auf der Vergabeplattform (Unterlage 120).
Folgende Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form einzureichen:
1. Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV). Mindestdeckungssumme 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und Sonstige Schäden.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV).
3. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter und der Mitarbeiter im angefragten Tätigkeitsbereich (§46 (3) Nr. 8 VgV).
4. Erklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k EU-Verordnung (Vordruck).
Weitere Einzelheiten finden sich auf der Vergabeplattform (Unterlage 120).
Folgende Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format, Referenzbogen zusätzlich als Excel-Datei):
1. Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
2. Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (siehe auch Abschnitt zu Mindeststandards).
3. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
4. Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen.
Weitere Einzelheiten finden sich auf der Vergabeplattform (Unterlage 120).
Hinweis zu persönlichen Referenzen des Personals: Da die Erfahrung des Personals auf Basis der persönlichen Referenzen erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren bei den Zuschlagskriterien gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst nur die Namen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter zu benennen. Deren persönliche Referenzen werden erst mit der Angebotsabgabe verlangt. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb somit noch NICHT einzureichen. Die persönlichen Referenzen werden mit der Angebotsabgabe wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleiter oder Hauptbearbeiter der geforderten Leistungen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen bzgl. geforderte Leistungen gem. Ziff. II.2.4).
Angaben zur Eignung, Mindestreferenzen und Punktbewertung siehe Unterlage 120 auf der Vergabeplattform. Alter der Referenzen: bei abgeschlossenen Projekten vollständige Leistungserbringung nicht älter als 15 Jahre oder bei laufenden Projekten mindestens abgeschlossene Erstellung der relevanten Genehmigungsunterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
a) Mindest-Referenz Nr. 1: Mindeststandards, Bewertung: 3,0 Punkte: Erfahrungen mit der Erstellung der UVS (UVP-Bericht) mit Koordination der zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten sowie des LBP im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (u.a. komplexe Planfeststellungsverfahren bzw. Raumordnungsverfahren); Zusatzpunkte (max. 2,0 Punkte), wenn mit: Fachbeitrag Artenschutz mit Habitat-Bäumen (1,0 Pkt.) und/oder Natura2000-VU mit FFH-LRT Grünland. (1,0 Pkt.). Gesamtbewertung max. 5,0 Punkte.
b) Referenzen Nr. 2 und Nr. 3: Mindeststandards, Bewertung: 3,0 Punkte: Erfahrungen mit der Erstellung der UVS (UVP-Bericht) mit Koordination der zugehörigen Erhebungen und Fachgutachten sowie des LBP im Rahmen von komplexen Eingriffsvorhaben (u.a. komplexe Planfeststellungsverfahren bzw. Raumordnungsverfahren); Zusatzpunkte (max. 2,0 Punkte), wenn mit: Fachbeitrag Artenschutz mit Habitat-Bäumen (1,0 Pkt.) und/oder Natura2000-VU mit FFH-LRT Grünland. (1,0 Pkt.). Gesamtbewertung max. 5,0 Punkte.
c) Referenz Nr. 4: Mindeststandards, Bewertung: 5,0 Punkte: Erfahrungen mit der Erstellung des Fachbeitrages WRRL im Rahmen von Eingriffsvorhaben. Gesamtbewertung max. 5,0 Punkte.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.1 (persönliche Referenzen des Personals):
Vergleichbare Erfahrungen bzgl. geforderte Leistungen gem. Ziff. II.2.4). Für geeignete Referenzen des Schlüsselpersonals (PL / SPL) in Stufe 2 des Verfahrens gelten folgende Anforderungen: Erfahrungen mit UVS und/oder LBP bei komplexen Eingriffsvorhaben (mind. 1 Referenz in vergleichbarer Funktion als PL oder Haupt-Bearbeitung). PL und SPL müssen in Summe Erfahrungen mit UVS und LBP abdecken. Weitere Erfahrungen / Referenzen im Bereich UVS, LBP, spezielle Artenschutzprüfung, Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung oder Fachbeitrag WRRL sind wertbar.
Alter der Referenzen analog zu den Bewerberreferenzen: abgeschlossene Leistungen, nicht älter als 15 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Für die Erbringung der aufgeführten Leistungen wird von der verantwortlichen Projektleitung eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Biologe oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister oder vergleichbar). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für das Mitglied beizufügen, welches die Projektleitung stellt.
Angaben zur Verhandlung (Bedingungen, Termine etc.) sind den Unterlagen 120 und 121 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Auf die weiteren Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen od. Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx