Tragwerksplanung Rathaussanierung Rüthen Referenznummer der Bekanntmachung: n. def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüthen
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Rathaussanierung Rüthen
Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI für die Sanierung des Rathauses der Stadt Rüthen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Rathaus der Stadt Rüthen („Auftraggeberin“) wurde in den späten 1960er Jahren errichtet. Das Gebäude liegt in einem Stadtumbaugebiet im Sinne des § 171b BauGB. Aufgrund eines bestehenden Sanierungsstaus soll das Rathaus der Auftraggeberin nunmehr energetisch und funktional saniert werden. Die Sanierung des Rathauses soll so erfolgen, dass die sozial, kulturelle und verwaltungsmäßige Betreuung der Bewohner des Stadtgebietes gewährleistet ist.
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Das Gebäude soll in erster Linie energetisch und mit Hilfe von ökologischen Baustoffen an den KfW 70-Standard angepasst werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Barrierefreiheit für alle öffentlich zugänglichen und durch die Bevölkerung genutzten Bereiche des Rathauses sicherzustellen. Letztlich soll die Sanierung des Rathauses die multifunktionale Nutzung einzelner Gebäudebereiche unterstützen und das Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes an den Stand der Technik angepasst werden.
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Das Rathaus der Auftraggeberin dient nicht nur der verwaltungsmäßigen Betreuung der Rüthener Bürger-/innen, es sind dort vielmehr auch Nutzungen untergebracht, die der Bevölkerung in vielerlei Hinsicht einen Mehrwert einbringen. So stehen derzeit der Sitzungssaal im Obergeschoss und der Besprechungsraum im Erdgeschoss der Bevölkerung für Vereinssitzungen, Besprechungen usw. kostenlos zur Verfügung. Das Foyer wird regelmäßig bei verschiedenen Veranstaltungen einbezogen und genutzt. Im Erdgeschoss des Rathauses befindet sich das Tourismusbüro mit zahlreichen Informationsmöglichkeiten und Prospektmaterial. Darüber hinaus werden an Markttagen die beiden öffentlichen Toiletten durch die Marktbesucher genutzt. Auch der Bezirksdienst der Polizeiwache Warstein hat im Rathaus ein Doppelbüro angemietet. Im Erdgeschoss befindet sich zudem das Stadtmodell von 1730. Sämtliche Stadtführungen machen Station am Stadtmodell, um den historischen Stadtkern von Rüthen nachzuvollziehen. Darüber hinaus befinden sich im Rathaus Büros der Rentenberatung, der Energieberatung sowie der Volkshochschule.
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Aufgrund des vorliegenden Sanierungsstaus ist eine Kernsanierung des Rathauses der Auftraggeberin notwendig. Dabei sollen die Kubatur und das Raumkonzept des Bestandgebäudes erhalten bleiben. Die Büros der Verwaltungsmitarbeiter sollen energetisch saniert werden. Neben der Erneuerung der Wärme- und Lüftungsanlage umfasst die Sanierung u.a. auch die Behebung von Brandschutzmängeln, die Errichtung einer Notstromversorgung und die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Ratshauses.
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Die Stadt Rüthen wird die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude/Innenräume sowie Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zeitnah beauftragen. Das hiesige Vergabeverfahren umfasst die Grundleistungen des Leistungsbildes "Tragwerksplanung“ i. S. d. §§ 49 ff. der HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 - 6.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten; Eigenerklärung Russland-Embargo; Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (in Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als drei Monate sein; der Auftraggeber behält sich vor, vom jeweiligen Bestbieter auf gesonderte Anfrage die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder – bei Freiberuflern – eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates zu fordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung des gesondert angeforderten Auszugs nicht älter als drei Monate sein.
Mit dem Angebot vorzulegender Eignungsnachweis: Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. drei Mio. Euro für Personen- und von mind. drei Mio. Euro für Sachschäden mit zweifacher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Versicherungsbestätigung anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate sein.
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: 1. Eigenerklärung, dass der Bieter über genügend Beschäftigte und Fachkräfte verfügt, um Aufträge dieser Art erfolgreich zu erfüllen. 2. Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber unter Angabe des Umfangs des Auftrags, der Ausführungszeit sowie des Namens des Auftraggebers.
Zu 1.: 5 Beschäftigte insgesamt, davon mindestens 2 Tragwerksplaner; Zu 2.: Mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber. Berücksichtigt werden dabei lediglich die Referenzen für Referenzmaßnahmen durch die Bieter, die im Rahmen eines Auftrags erbracht wurden, der innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten durch rechtsgeschäftliche Abnahme durch den Auftraggeber abgeschlossen wurde. Die Vergleichbarkeit der Referenz ist nur dann gegeben, wenn diese einen Mindestauftragswert (Planerhonorar) von 30.000,00 Euro netto aufweist und mind. die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 6 umfasst.
Aufträge werden nur an Bieter vergeben, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung die landesgesetzlichen Tariftreuevorschriften umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.