Übernahme und Verwertung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: SS220712GD02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altholz
Rahmenvereinbarung für die Übernahme und Verwertung von ca. 9.218 Mg unbehandeltem und behandeltem Altholz (AVV-Nr. 150103, 170201, 170204*, 191207, 200138) als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und Verwertung von Altholz. Die Stadt Gelsenkirchen - GELSENDIENSTE sammelt Holzabfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben an zwei Wertstoffhöfen sowie von verschiedenen gewerblichen Anfallstellen im Stadtgebiet ein.
Diese Holzabfälle umfassen verschiede AVV-Nummern:
- Altholz Kategorie I-III, AVV-Nr. 150103, 170201, 191207 und 200138; geschätzte Jahresmenge: 4.000 Mg
- Altholz Kategorie I-III, AVV-Nr. 170201, Sägespäne; geschätzte Jahresmenge: 9 Mg
- Altholz Kategorie IV, AVV-Nr. 170204*; geschätzte Jahresmenge: 600 Mg
Bei den Mengen handelt es sich um Schätzungen, auf Grundlage von Vergangenheitsdaten. Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen.
Im Rahmen der Entsorgung sind folgende weitere Leistungen zu erbringen:
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle (AVV-Nr. 170204*)
- ggf. Annahmebearbeitung für gefährliche Abfälle (AVV-Nr. 170204*)
- NRW-Begleitscheingebühr für gefährliche Abfälle (AVV-Nr. 170204*)
Das Material wird teilweise unverdichtet über Großcontainer, teilweise verdichtet mittels Abfallpresscontainer bzw. Walzenverdichter angeliefert. Der Bieter muss gewährleisten, dass die Sammlung von Altholz Kategorie IV im Stadtgebiet Gelsenkirchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über einen Sammelentsorgungsnachweis vorgenommen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Altholz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45881
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DEJ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.