Verwertung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2022-024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altholz
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die Verwertung von Altholz im Landkreis Bodenseekreis in einem Vergabeverfahren aus.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übernahme, evtl. Aufbereitung/Konditionierung, Transport und Verwertung von Altholz vom Entsorgungszentrum Friedrichshafen-Weiherberg.Die ausgeschriebene Leistung umfasst:- die Übernahme (einschließlich der Verladung in geeignete Transportmittel) vonAltholz (A I – A III) auf dem Holzlagerplatz des Entsorgungszentrums Friedrichshafen-Weiherberg- ggf. die Aufbereitung und/oder Konditionierung,- die Containergestellung für die Übernahme von Altholz AIV auf dem Entsorgungszentrum Friedrichshafen-Weiherberg,- den Abtransport sowie- die schadlose Verwertung des Altholzes (A I - A IV).
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz vom Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel.Die ausgeschriebene Leistung umfasst:- die Containergestellung für die Übernahme von Altholz (A IV) auf dem Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel,- den Abtransport (A IV) sowie- die schadlose Verwertung des Altholzes (A I – A III und A IV).
Los 3:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz vom Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid.Die ausgeschriebene Leistung umfasst:· die Containergestellung für die Übernahme von Altholz (A IV) auf dem Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid,· den Abtransport sowie· die schadlose Verwertung des Altholzes (A IV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Amtzell
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88279
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Amtzell
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88279
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3:
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den Angaben in Ziff.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses: Die Angaben entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des Auftrags und wurden im Hinblick auf die Wahrung des Geheimwettbewerbs mit "[Betrag gelöscht] EUR" bzw. "[Betrag gelöscht] EUR" dargestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.