Hausmeistertätigkeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6227 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeistertätigkeiten
Hausmeistertätigkeiten, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Dependancen (ca. 550 Objekte) zur Unterbringung von Flüchtlingen und einheimischen Wohnungslosen in Bielefeld
Bielefeld es sind ca. 550 Objekte, verteilt auf das ganze Stadtgebiet Bielefeld zu betreuen.
Hausmeisterdienst in städtischen Unterbringungsobjekten - Dependancen
-Objektbetreuung
-allgemeine hausmeisterliche Tätigkeiten
-Einrichten und Ausräumen von Objekten und Umzüge, ggf.
Entsorgungen
-Lagerverwaltung
-Malerarbeiten/ggf. Schimmelbeseitigung
-in Notfällen Notdienst
ggf. unvorhergesehene Arbeiten
Option der Verlängerung um 3 Mal jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haumeistertätigkeiten
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m. VgV, s. auch Artikel 5kAbsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung soll das eingesetzte Personal die deutsche Sprache angemessen in Wort und Schrift beherrschen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91JS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]