SRRM | Starkregenrisikomanagement Stadt Karlsruhe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
SRRM | Starkregenrisikomanagement Stadt Karlsruhe
Vergabe von Ingenieurleistungen zur Durchführung einer Starkregenrisikoanalyse nach Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“
Stadt Karlsruhe
Das Land Baden - Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass landesweit, durch die einzelnen vom Land geförderten Kommunen einheitliche Handlungskonzepte für ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) erstellt werden.
Voraussetzung für die Landesförderung ist eine Umsetzung nach Vorgaben des Landes B-W auf Basis eines extra hierfür erstellten Leitfadens. Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ hat das Ziel, den verantwortlichen Entscheidungsträgern der Kommunalverwaltung ein landesweit einheitliches Verfahren zur Verfügung zu stellen. Der Leitfaden enthält Informationen und Anleitungen zur Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse in Bezug auf Starkregen und bildet damit die Grundlage für eine effektive Schadensreduzierung.
Der Leitfaden ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregen Das Starkregenrisikomanagement soll ein wichtiges und effektives Instrument sein, um Vorsorgemaßnahmen zu planen und umzusetzen. Das können z. B. bauliche Maßnahmen sein, die Wasser außerhalb von Ortschaften zurückhalten oder einen zügigen, möglichst schadensfreien Abfluss innerorts ermöglichen, oder auch der Schutz von Gebäuden durch bauliche Veränderungen. Zu einem integrativen Managementkonzept gehören außerdem Maßnahmen zur Verbesserung des Risikobewusstseins, die umfassende Information und Beratung der potenziell betroffenen Bürger sowie die Anpassung und Verbesserung der Einsatzplanung im Ernstfall.
Auf dieser Basis plant das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe die Vergabe von Ingenieurleistungen für ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) nach vorgenanntem Leitfaden.
Für das Untersuchungsgebiet ist eine qualifizierte Grundlage zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und des Überflutungsrisikos zu erarbeiten. Darauf aufbauend ist anschließend ein ganzheitliches kommunales Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden durch Starkregen zu erstellen. Die Arbeiten sind gemäß dem Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg und den darin vorgegebenen methodischen Standards durchzuführen. Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts vollzieht sich hiernach in drei Stufen:
1. Hydraulische Gefährdungsanalyse: Ergebnis sind die Starkregengefahrenkarten;
2. Risikoanalyse;
3. Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement.
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Die Beauftragung steht in Abhängigkeit eines positiven Förderbescheids durch das Land, der erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens genehmigt werden kann.
Die Beauftragung steht in Abhängigkeit eines positiven Förderbescheids durch das Land, der erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens genehmigt werden kann.
Im Falle eines positiven Förderbescheids ist der Zeitpunkt der Beauftragung an die Laufzeit des Fördermittelantrags gebunden. Der Bieter erklärt sich damit bereit, die Bindefrist des Angebots entsprechend der Dauer des Fördermittelantrags ggf. entsprechend zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hügelsheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren bitte grundsätzlich nur schriftlich über die Vergabeplattform.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nummer 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]