Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Gebrüder-Grimm-Schule der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Gebrüder-Grimm-Schule der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt Zubereitung und Lieferung der Mittagsverpflegung für die Gebrüder-Grimm-Schule der Stadt Hamm europaweit aus.
Bei der Gebrüder-Grimm-Schule handelt es sich um eine städtische Grundschule mit offenem Ganztagsbetrieb.
Gebr.-Grimm-Schule Berliner Str. 137 59075 Hamm Verwendungsstelle ist die Küche der Schule. Diese liegt im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar.
Der Auftragnehmer hat an den Liefertagen ein Gericht zu liefern.
Ein Tagesgericht setzt sich dabei wie folgt zusammen:
a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch oder Fisch
b) eine Stärkekomponente
c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost
d) ein Dessert.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Einrichtungsgegenstände, etc. in der Schule sind ausschließlich die Verpflegungsform "Cook & Chill" sowie "Cook & Freeze" anzubieten.
Alle anderen Verpflegungsformen führen zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Darüber hinaus gehende Tätigkeiten, z.B. die Essensverteilung, Reinigung des Geschirrs oder die Lieferung von Getränken, etc. fallen nicht in den Leistungsbereich des Auftragnehmers und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Optionale Gerichte
Der Auftragnehmer hat folgende Gerichte mit besonderen Anforderungen preisgleich zum regulären Mittagessen anzubieten:
- Schonkost
- vegetarische Kost
- spezielle Kost bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
- kulturspezifischen/religiösen Ansprüchen genügende Kost
Der Abruf der optionalen Gerichte erfolgt gemeinsam mit den regulären Bestellungen.
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der Mittagsverpflegung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDEP0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html