FE 02.0456/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 02.0456/2022/LRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0456/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
FE 02.0456/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Seit der in 2017 erschienen wegweisenden Studie von Hallmann et al. ist der Rückgang der Insekten ein auch in der Öffentlichkeit und Politik präsentes Thema. Um diesem Rückgang entgegenzuwirken, wurde 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes verabschiedet. Dieses sieht auch vor, „Begleit- und Nebenflächen von Infrastrukturen im Sinne des Insektenschutzes weiter[zu]entwickeln“ und trägt damit in besondere Weise zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff) und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Um Verkehrsbegleitflächen so zu gestalten, dass sie für Insekten und andere Arthropoden förderlich sein können, stehen bereits vielfältige Maßnahmen für eine ökologische Aufwertung zur Verfügung. Es steht allerdings die Frage im Raum, ob eine gezielte Aufwertung von Verkehrsbegleitflächen potenziell eine ökologische Fallenwirkung begünstigt.
Ziel dieses Forschungsvorhaben ist...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 02.0456/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.