Interimsstandort WST/ Maker City, Stuttgart - Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Oper_Arch
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsstandort WST/ Maker City, Stuttgart - Architektenleistungen
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem Realisierungswettbewerb soll ein Architekturbüro ermittelt werden.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb:
Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 20 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb zuzulassen. Hiervon werden 5 gesetzte Teilnehmer im voraus festgelegt, welche sich dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu stellen brauchen. Weitere 15 Teilnehmer werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Architekturbüros ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „III.1.10“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Eignungskriterien in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zum Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
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b) Realisierungswettbewerb
Die 20 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger, welche im Rahmen des VgV-Verfahrens im Anschluss zu den Bietergesprächen eingeladen werden.
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c) Bietergespräch
Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen.
Im Bietergespräch stellen die Preisträger ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Das Wettbewerbsergebnis bildet, ggfs. inkl. Überarbeitung, mit 80 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Bietergespräch. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
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3. Auftragsversprechen
-> s. Ziffer VI.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-----Die Ausschlusskriterien sind
-----Formalien:
• Fristgerechter Eingang der Bewerbung
• III.1 EU Deckblatt Teilnahmeantrag
-----Nachweise:
• Berufliche Qualifikation (Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des
Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.)
-----Eigenerklärungen:
• Ausschlussgründe nach§ 123 GWB
• Ausschlussgründe nach§ 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die
Vergabestelle über den Ausschluss)
• Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV § 73 Abs. 3
• Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV
• Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
• Eignungsleihe nach § 47 VgV (Formblatt I.3 EU)
• Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket
Die Landeshauptstadt Stuttgart macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerber-/
Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden und eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
-----Die Eignungskriterien sind:
2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1.Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
- bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt
- mehr als 5 und bis zu 15 Vollzeitbeschäftigte 30 Pkt
- mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte 50 Pkt
2.2. Fachliche Eignung Bewerber
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone IV HOAI
1. Nutzungsart
- Sonstiger Neubau 0Pkt
- Kulturbau* 50Pkt
- Hybrider** Kulturbau* 100Pkt
* Kulturbau: Konzerthaus, Theater, Opern, Aufführungsorte, Stadthallen etc.
** "Hybrid": Kulturbau in Kombination mit anderen externen Nutzungen wie bspw. Wohnen, Gewerbe, Soziale
Einrichtungen, Kultureinrichtungen
2. Bauwerkskosten KG 300+400 (in EUR netto)
- unter 25,0 Mio EUR 0Pkt
- von 25,0 Mio bis 50,0 Mio EUR 50Pkt
- über 50,0 Mio EUR 100Pkt
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den
Bewerber
- LPH 2 3,5 Pkt
- LPH 3 7,5 Pkt
- LPH 4 1,5 Pkt
- LPH 5 13,5 Pkt
- LPH 6 5 Pkt
- LPH 7 2 Pkt
- LPH 8 17 Pkt
4. Jahr der Inbetriebnahme
- vor 01.01.2011 bzw. noch nicht in Betrieb genommen 0Pkt
- 01.01.2011 – 31.12.2015 5Pkt
- ab 01.01.2016 15Pkt
2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI
1. Konstruktionsart
- Sonstiger Neubau 0Pkt
- Neubau in Elementbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad 80Pkt
2. Bauwerkskosten KG 300+400 (in EUR netto)
- unter 10,0 Mio EUR 0Pkt
- von 10,0 Mio bis 25,0 Mio EUR 25Pkt
- über 25,0 Mio EUR 50Pkt
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den
Bewerber
- LPH 2 1,5 Pkt
- LPH 3 4 Pkt
- LPH 4 1 Pkt
- LPH 5 6,5 Pkt
- LPH 6 2,5 Pkt
- LPH 7 1 Pkt
- LPH 8 8,5 Pkt
4. Jahr der Inbetriebnahme
- vor 01.01.2011 bzw. noch nicht in Betrieb genommen 0 Pkt
- 01.01.2011 – 31.12.2015 5 Pkt
- ab 01.01.2016 15 Pkt
2.2.3. Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung
1. Angabe Wettbewerbsart
- Kein Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung) / Keine Auszeichnung /Keine Mehrfachbeauftragung bzw.
Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren) 0Pkt
- Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren)* 5Pkt
- Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)* und/oder Auszeichnung** 20Pkt
*Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Veröffentlichung bei competitionline, Preisgerichtsprotokoll o.Ä.)
**Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Urkunde (Hugo-Häring Preis, Beispielhaftes Bauen, BDA-Preis o.Ä.));
Herstellerpreise werden nicht gewertet
2. Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)
- vor 01.01.2016 5Pkt
- 01.01.2016 – 31.12.2017 10Pkt
- ab 01.01.2018 15Pkt
Architekt/in gemäß §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zu, die folgende Kriterien erfüllen:
- Fristgerechter Eingang
- Einhaltung der formalen Bedingungen
- Kein erkennbarer absichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
- Erfüllung wesentlicher Teile des geforderten Leistungsumfangs
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten im Realisierungswettbewerb werden voraussichtlich nach folgenden Gesichtspunkten gem. Auslobung bewertet:
- Städtebauliche und freiräumliche Qualitäten
- Architektonische und gestalterische Qualitäten
- Erfüllung von funktionalen und inhaltlichen Anforderungen der Auslobung
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit
Die Reihenfolge der Kriterien stellt hierbei keine Gewichtung dar.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt voraussichtlich [Betrag gelöscht] Euro (Netto) zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin plant einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Baukörper 2 und 3 gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der
Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9.
Die Ausloberin plant einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung des Baukörpers 1 gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich Leistungsphase (LPH) 3 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9.
Die Ausloberin behält sich vor, den Baukörper 1 nach LPH 3 als GU-Ausschreibung zu vergeben.
Die Beauftragung der Leistungsphasen aller Baukörper erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des
Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung
----- Zusatz IV.1.9)
Jeweils einNachweis (max. 1 Seite DIN A3) zu den Referenzobjekten ist als Anlage beigefügt
Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Ziffern der zwei Referenzobjekte sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet um Einreichung von Referenzschreiben der Auftraggeber.
----- Zusatz Punkt IV.3.5)
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs standen noch nicht alle Preisrichter fest, dadurch kann sich die Zusammenstellung des Preisgerichts noch ändern. Das Sachpreisgericht besteht aus Vertretern der Bauherrschaft und der Nutzer. Die Ausloberin behält sich vor, weitere Preisgerichtsteilnehmer zu benennen oder auszutauschen.
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Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Unterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union (EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
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Termine
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Termine zu verschieben. Es wird angestrebt, dass alle Termine bestehen bleiben.
- Auswahl der Teilnehmer voraussichtlich KW 49 2022
- Start Planungswettbewerb vsl. KW 03 2023
- Auftakt- und Rückfragenkolloquium vsl. KW 05 2023
- Ende Planungswettbewerb vsl. KW 13 2023
- Preisgerichtssitzung vsl. KW 24 2023
- Verhandlungsgespräch vsl. KW 33 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]6