Wartungsvertrag ITS Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11V-70-4
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag ITS
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Die Erfüllungsorte sind die verschiedenen Örtlichkeiten der Raumschießanlagen der Polizei Baden-Württemberg.
Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung, Softwarepflege sowie Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen der rechnerunterstützten Interaktiven Video-Zieldarstellungsanlage (RIVZA-Anlage) in der jeweiligen Raumschießanlage (RSA).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wartungsvertrag ITS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sst-germany.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 UVgO nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYRYS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Die Erfüllungsorte sind die verschiedenen Örtlichkeiten der Raumschießanlagen der Polizei Baden-Württemberg.
Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung, Softwarepflege sowie Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen der rechnerunterstützten Interaktiven Video-Zieldarstellungsanlage (RIVZA-Anlage) in der jeweiligen Raumschießanlage (RSA).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sst-germany.de
Aufgrund im Laufe der Nutzung der Interaktiven Schießsysteme aufgekommener Erfahrungen bei der Nutzung der Schützenbeobachtungskameras sind nach Vorgabe der Aufsichtsbehörde (LfDI BW) Optimierungsmaßnahmen zur Verbesserung der datenschutzkonformen Lösung einzuarbeiten, um den ursprünglich beauftragten Umfang der Interaktiven Schießsysteme wieder vollumfänglich nutzen zu können.
Diese Lösung, das Aufspielen eines Upgrades mit entsprechender Funktion, kann im Rahmen einer beauftragten Wartung durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Der Änderungsbedarf ergibt sich, da die Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach aktueller Prüfung so vorgibt.
Bei der Ausschreibung der Interaktiven Schießsysteme wurde von Seiten des Einsatztrainings eine Aufnahmefunktion durch integrierte Kameras gefordert. Zusätzliche datenschutzrechtliche Vorgaben waren dabei nicht ersichtlich. Auch zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Wartungsvertrages war diese Problematik, sowie die daraus resultierende Vorgabe einer zusätzlichen Löschfunktion noch nicht bekannt. Wenn diese Funktion nicht umgesetzt wird, sind Teile der Anlage aufgrund der rechtlichen Vorgabe nicht mehr nutzbar, da diese Datenverarbeitung sonst von Seiten der Aufsichtsbehörde untersagt bleibt.