ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 157-18 Zur Fortschreibung des Poolbetrags umfassen die Leistungen des hier vorliegenden Nachtragsangebots N157-4 folgende Positionen: Erstellung von Planänderungsunterlagen, Mitwirken bei Vereinbarung / Schnittstelle zum Planer Leitungskreuzungen / Kreuzung nach EKrG sowie auch die Erstellung von Fiktiventwürfen und Ablöseberechnungen, Mitwirkung bei Vereinbarungen, CSM-Verfahren, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes, UIG / ZIE, Übergabe der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung, Mitwirken / Zuarbeit bei Vereinbarungen / Abstimmungen, organisatorische und fachliche Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches sowie Verfahrensbegleitung, Erläuterungs- und Erörterungstermine und hinausgehende Budget für Besprechungen.
Bei den angebotenen Leistungen des Nachtrags 157-18 handelt es sich um Mehrleistungen NA 157-4, welche nicht in der Höhe des Poolbetrags enthalten, abgedeckt und kalkuliert waren.
In der Vertragsfortschreibung NT 157-4 zum Generalplanervertrag für Planungsleistungen fur die Erstellung der Entwurfs- und Genhemingungsplanung des Planfeststellungsabschnitt PfA 8.4 der NBS/ANS Ka-Ba wurden für Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen ein Poolbetrag von 150.000.- € (Position 1.2) und für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung 100.000.- € (Position 2.7) vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung konnten die Aufwände für die Leistungbestanteile nicht exakt beziffert und nur abgeschätzt werden. Deshalb wurde vereinbart die Leistungen auf Nachweis mit entsprechender Begründung abzurechnen.