Einrichtung und Betrieb des Kompetenzzentrums NRW.innovativ Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-102

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einrichtung und Betrieb des Kompetenzzentrums NRW.innovativ

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30211300 Computerplattformen
72316000 Datenanalyse
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79956000 Organisation von Messen und Ausstellungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Die Leistungen werden überwiegend am Sitz des Auftraggebers in Düsseldorf erbracht. Einige Leistungen aber auch an anderen Orten in NRW und in wenigen Fällen auch darüber hinaus.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Auftragsgegenstand besteht aus zwei Aufgabenbereichen, die wiederum aus ver-schiedenen Arbeitspaketen bestehen und nachfolgend näher beschrieben werden.

Mehrere Arbeitspakete beinhalten die Organisation und Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate. Die Rahmenbedingungen sowie die konkreten Aufgaben des Auftragnehmers (AN) sind in Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung skizziert. An den entsprechenden Textstellen wird auf diese Anlage verwiesen.

Die Aufgaben unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den AN ändern. Die Aufga-ben im Einzelnen können daher während der Vertragslaufzeit in Abstimmung zwi-schen dem AG und AN angepasst werden, wenn es sich nicht um wesentliche Ände-rungen handelt.

Folgende Aufgabenbereiche umfasst dieser Auftrag:

3.1 Aufgabenbereich 1:

Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems

Die in Aufgabenbereich 1 zu erbringenden Leistungen sind in folgende vier Arbeitspakete gegliedert:

3.1.1 Effiziente Vernetzung der relevanten Akteure im Innovationsökosystem

3.1.2 Stärkung von Innovationsträgern in den Regionen

3.1.3 Verbesserte Nutzung der bestehenden Technologie-Transfer-Infrastruktur

3.1.4 Stärkung des NRW Innovationsökosystems durch europaweite Vernetzung

3.2 Aufgabenbereich 2:

Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems

Die zu erbringenden Leistungen sind in folgende vier Arbeitspakete gegliedert:

3.2.1 Monitoring innovationspolitischer Trends

3.2.2 Mobilisierung der Expertise landesweiter Cluster und Netzwerke für die Identifikation langfristiger thematischer Synergiepotenziale

3.2.3 Exzellenzprojekte entwickeln

3.2.4 Zukunftsforen zu unternehmerischen Innovationsstrategien

3.3. Sonstige Aufgaben

3.3.1. Entwicklung eines Key Visuals

Für das Kompetenzzentrum ist ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln, das der Bedeutung des Themas Innovationen in der Wirtschaft für Nordrhein-Westfalen gerecht wird, den Wiedererkennungswert erhöht, eingängig und unverwechselbar ist, und das geeignet ist, Aufmerksamkeit zu erwecken sowie im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu bleiben. Das Key Visual soll durchgängig auf der Internetplattform, den Visitenkarten, Briefbögen, Werbematerialien, Sozialen Medien etc. verwandt werden. Durch eine der Entwicklung vorangestellte Recherche ist sicher zu stellen, dass das vom Auftragnehmer zu entwickelnde Key-Visual nicht die Rechte anderer Markeninhaber verletzt. Die Vorgaben der Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zu berücksichtigen. Die uneingeschränkten und alleinigen Nutzungsrechte am Key-Visual sind auf den Auftraggeber zu übertragen.

3.3.2. Innovations- und Lernplattform

Ein wichtiger Baustein der zu erbringenden Dienstleistungen ist die Konzeption, der Aufbau, der Betrieb und die Pflege einer Innovations- und Lernplattform. Über diese Plattform sollen relevante Informationen vermittelt und geteilt, die Kommunikation mit den Zielgruppen sichergestellt sowie das vorgesehene Matching zwischen Technologienachfragern und -anbietern realisiert werden. Die zu erstellende Plattform bildet somit den informationstechnischen Rahmen für alle Maßnahmen im Projekt.

Inhalt und Texte sind zusammen mit dem Auftraggeber zu erarbeiten und eng mit diesem abzustimmen. Ein Layout mit einem Bild- und Grafikkonzept ist zu konzipieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen (s. a. Key-Visual, 3.3.1). Die Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zwingend einzuhalten.

Die Innovations- und Lernplattform soll insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

- Durchgängige Nutzung sowohl als Desktop Version als auch für mobile Endgeräte

- Barrierefreiheit

- Kommunikationskanäle sowohl für das Aussenden von Informationen (Newsletter etc.) als auch das Einbeziehen externer Informationen insb. von KMU (z. B. von Nutzern bereitgestellte Inhalte, Einbindung von Social Media Inhalten)

- Die Funktionalitäten sollten zumindest umfassen:

o Überblicks- und Einstiegsseite mit Basisinformationen und ausgewählten Highlights

o Tagesaktueller Terminkalender und Nachrichtenkanal zu den Aktivitäten der Akteure des NRW Innovationsökosystems bzw. zu Angeboten für diese Zielgruppe (mindestens ein Beitrag / Tag)

o Informationen und Best-Practice-Beispiele rund um die Themen Technologietransfer und Innovation sowie Bereitstellung von Methodenwissen (mindestens ein redaktioneller Beitrag / Woche)

o Transparente, recherchierbare Übersicht zur Technologie-Transfer-Infrastruktur in NRW

o Funktionalität, um Anbieter und Nachfrager von Technologien zusammen zu bringen (Matching Tool). Das Tool soll mit wenig redaktionellem Aufwand auskommen und nach Möglichkeit auf innovative Verfahren zum Zusammenführen von Angebot und Nachfrage setzen.

3.3.3. Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber

Die Arbeiten des Kompetenzzentrums erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Folgende Abstimmungstermine sind vorgesehen:

- Direkt nach Leistungsbeginn findet ein ca. halbtägiges Auftaktgespräch statt.

- Für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen.

- In monatlichen Jour Fixes berichtet der Auftragnehmer über Aktivitäten und Ergebnisse und stimmt die anstehenden Arbeiten mit dem Auftraggeber ab. Für diese Jour Fixes sind jeweils zwei Stunden anzusetzen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2021
Ende: 31/12/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 131-347980

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2020-102
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe IMP3ROVE - European Innovation Management Academy EWIV

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.imp3rove.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 2 002 659.08 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYY91

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30211300 Computerplattformen
72316000 Datenanalyse
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79956000 Organisation von Messen und Ausstellungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Die Leistungen werden überwiegend am Sitz des Auftraggebers in Düsseldorf erbracht. Einige Leistungen aber auch an anderen Orten in NRW und in wenigen Fällen auch darüber hinaus.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragsgegenstand besteht aus zwei Aufgabenbereichen, die wiederum aus verschiedenen Arbeitspaketen bestehen und nachfolgend näher beschrieben werden.

Mehrere Arbeitspakete beinhalten die Organisation und Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate. Die Rahmenbedingungen sowie die konkreten Aufgaben des Auftragnehmers (AN) sind in Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung skizziert. An den entsprechenden Textstellen wird auf diese Anlage verwiesen.

Die Aufgaben unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den AN ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können daher während der Vertragslaufzeit in Abstimmung zwischen dem AG und AN angepasst werden, wenn es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.

Folgende Aufgabenbereiche umfasst dieser Auftrag:

3.1 Aufgabenbereich 1:

Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems

Die in Aufgabenbereich 1 zu erbringenden Leistungen sind in folgende vier Arbeitspakete gegliedert:

3.1.1 Effiziente Vernetzung der relevanten Akteure im Innovationsökosystem

3.1.2 Stärkung von Innovationsträgern in den Regionen

3.1.3 Verbesserte Nutzung der bestehenden Technologie-Transfer-Infrastruktur

3.1.4 Stärkung des NRW Innovationsökosystems durch europaweite Vernetzung

3.2 Aufgabenbereich 2:

Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems

Die zu erbringenden Leistungen sind in folgende vier Arbeitspakete gegliedert:

3.2.1 Monitoring innovationspolitischer Trends

3.2.2 Mobilisierung der Expertise landesweiter Cluster und Netzwerke für die Identifikation langfristiger thematischer Synergiepotenziale

3.2.3 Exzellenzprojekte entwickeln

3.2.4 Zukunftsforen zu unternehmerischen Innovationsstrategien

3.2.5 Einrichtung und Durchführung eines Monitoring- und Evaluierungssystems zur Analyse der Strategieumsetzung und -wirkung der Regionalen Innovationsstrategie

3.3. Sonstige Aufgaben

3.3.1. Entwicklung eines Key Visuals

Für das Kompetenzzentrum ist ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln, das der Bedeutung des Themas Innovationen in der Wirtschaft für Nordrhein-Westfalen gerecht wird, den Wiedererkennungswert erhöht, eingängig und unverwechselbar ist, und das geeignet ist, Aufmerksamkeit zu erwecken sowie im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu bleiben. Das Key Visual soll durchgängig auf der Internetplattform, den Visitenkarten, Briefbögen, Werbematerialien, Sozialen Medien etc. verwandt werden. Durch eine der Entwicklung vorangestellte Recherche ist sicher zu stellen, dass das vom Auftragnehmer zu entwickelnde Key-Visual nicht die Rechte anderer Markeninhaber verletzt. Die Vorgaben der Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zu berücksichtigen. Die uneingeschränkten und alleinigen Nutzungsrechte am Key-Visual sind auf den Auftraggeber zu übertragen.

3.3.2. Innovations- und Lernplattform

Ein wichtiger Baustein der zu erbringenden Dienstleistungen ist die Konzeption, der Aufbau, der Betrieb und die Pflege einer Innovations- und Lernplattform. Über diese Plattform sollen relevante Informationen vermittelt und geteilt, die Kommunikation mit den Zielgruppen sichergestellt sowie das vorgesehene Matching zwischen Technologienachfragern und -anbietern realisiert werden. Die zu erstellende Plattform bildet somit den informationstechnischen Rahmen für alle Maßnahmen im Projekt.

Inhalt und Texte sind zusammen mit dem Auftraggeber zu erarbeiten und eng mit diesem abzustimmen. Ein Layout mit einem Bild- und Grafikkonzept ist zu konzipieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen (s. a. Key-Visual, 3.3.1). Die Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zwingend einzuhalten.

Die Innovations- und Lernplattform soll insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

- Durchgängige Nutzung sowohl als Desktop Version als auch für mobile Endgeräte

- Barrierefreiheit

- Kommunikationskanäle sowohl für das Aussenden von Informationen (Newsletter etc.) als auch das Einbeziehen externer Informationen insb. von KMU (z. B. von Nutzern bereitgestellte Inhalte, Einbindung von Social Media Inhalten)

- Die Funktionalitäten sollten zumindest umfassen:

o Überblicks- und Einstiegsseite mit Basisinformationen und ausgewählten Highlights

o Tagesaktueller Terminkalender und Nachrichtenkanal zu den Aktivitäten der Akteure des NRW Innovationsökosystems bzw. zu Angeboten für diese Zielgruppe (mindestens ein Beitrag / Tag)

o Informationen und Best-Practice-Beispiele rund um die Themen Technologietransfer und Innovation sowie Bereitstellung von Methodenwissen (mindestens ein redaktioneller Beitrag / Woche)

o Transparente, recherchierbare Übersicht zur Technologie-Transfer-Infrastruktur in NRW

o Funktionalität, um Anbieter und Nachfrager von Technologien zusammen zu bringen (Matching Tool). Das Tool soll mit wenig redaktionellem Aufwand auskommen und nach Möglichkeit auf innovative Verfahren zum Zusammenführen von Angebot und Nachfrage setzen.

3.3.3. Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber

Die Arbeiten des Kompetenzzentrums erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Folgende Abstimmungstermine sind vorgesehen:

- Direkt nach Leistungsbeginn findet ein ca. halbtägiges Auftaktgespräch statt.

- Für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen.

- In monatlichen Jour Fixes berichtet der Auftragnehmer über Aktivitäten und Ergebnisse und stimmt die anstehenden Arbeiten mit dem Auftraggeber ab. Für diese Jour Fixes sind jeweils zwei Stunden anzusetzen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2021
Ende: 31/12/2027
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 002 659.08 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.imp3rove.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der bisherige Auftrag umfasste die Einrichtung und den Betrieb des Kompetenzzentrums NRW.innovativ. Das Kompetenzzentrum NRW.innovativ verfolgt das Ziel, eine zentrale Schnittstelle zu schaffen, um einen engen Austausch mit den Clustern / Netzwerken sowie weiteren Stakeholdern des Innovationsoekosystem NRWs sicherzustellen und die genannten Akteure kontinuierlich im Sinne eines Unternehmerischen Entdeckungsprozesses ("Entrepreneurial Discovery Process") in den Prozess der Weiterentwicklung der regionalen Innovationsstrategie Nordrhein-Westfalens einzubinden.

Die Erweiterung des Auftrags umfasst die Einrichtung und Durchführung eines kontinuierlichen und begleitenden Monitoring- und Evaluierungssystems zur Analyse der Strategieumsetzung und -wirkung der Regionalen Innovationsstrategie NRW 2021-2027. Diese setzt sich aus der Erstellung jährlicher Monitoringberichte sowie einer Zwischenevaluation und einer Wirkungsevaluation zusammen. Das Monitoring wird für die verschiedenen Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie NRW 2021-2027 durchgeführt. Die Evaluierung erstreckt sich auf alle Handlungsfelder der Regionalen Innovationsstrategie NRW 2021-2027 und dient der Weiterentwicklung der Intelligenten Spezialisierungsstrategie NRWs. Das Monitoring- und Evaluationsverfahren der Regionalen Innovationsstrategie NRW 2021-2027 wird den Stakeholder-Dialog ("Entrepreneurial Discovery Process"), der Teil der Leistungsbeschreibung des ursprünglichen Auftrags ist, in das Vorgehen einbinden. Dies ermöglicht Stakeholder mit den Entwicklungen der Strategieumsetzung und -wirkung zu konfrontieren und qualitative Daten zu den Ursachen zu erfassen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/1060 am 30.06.2021 fordert die EU-KOM die Einrichtung eines umfassenden Monitoring- und Evaluationssystems (M&E) zur Messung der Zielerreichung und Umsetzung der Regionalen Innovationsstrategien als grundlegende Voraussetzung für die EFRE-Strukturfondsperiode 2021-2027. Bei der Einrichtung eines solchen M&Es handelt es sich um eine zusätzliche Dienstleistung, die zur Erreichung des Ziels des Ursprungsauftrags - die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems - erforderlich ist.

Der Ursprungsauftrag umfasst bereits eine Monitoring-Aufgabe (siehe Aufgabenbereich 2). Diese beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die Identifizierung und Bewertung von relevanten Zukunftsthemen zur Weiterentwicklung innovationspolitischer Instrumente. Demnach hat der Fokus des Monitorings im Ursprungsvertrag einen ausschließlich vorausschauenden Charakter in der Aufgabenauslegung. Das nun von der EU geforderte M&E der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) hingegen bezieht sich auf die Prozessimplementierung und Wirksamkeit der Strategie entlang der verschiedenen Instrumente und Innovationsfelder der RIS. Durch diese zusätzliche Leistung wird der Foresight-Fokus des bisherigen Monitorings um eine ex-post-Analyse erweitert. Dies erlaubt es, alle relevanten Phasen der Strategieumsetzung zu erfassen und in die zukünftige Weiterentwicklung der RIS einfließen lassen. Hierin liegt ein erheblicher Mehrwert für die Arbeit und den Erfolg von NRW.innovativ, weil deren Arbeit auf eine breitere Grundlage gestellt wird.

Darüber hinaus besteht zwischen der bestehenden Leistung von NRW.innovativ, einen Entrepreneurial Discovery Process (EDP) zu betreiben, und der neuen Aufgabe zur Einrichtung eines M&E für die RIS eine sehr ausgeprägte Wechsel-Bezüglichkeit. Der EDP wird im Rahmen von NRW.innovativ durch permanente Dialogformate (Cluster-Dialog.NRW, Expertenworkshops, Zukunftsworkshop, etc.) entwickelt und betrieben. Hierdurch wird ein qualitativer kontinuierlicher Informationsfluss bottom-up aus dem Innovationsökosystem entlang der verschiedenen Innovationsfelder generiert, um relevante Zukunftsthemen frühzeitig zu erkennen, innovationspolitische Instrumente weiterzuentwickeln sowie ihre Resonanz zu überprüfen. Durch die Abstimmung des Dialogs mit der Erfassung der Daten für das Monitoring kann eine höhere Anschluss- und Passfähigkeit der Daten generiert werden. Der EDP bildet dementsprechend eine wichtige organisatorische Infrastruktur zur Gewinnung qualitativer Informationen für das Monitoring und die anschließende Evaluation der RIS.

Die soeben beschriebene Wechselwirkung zwischen der Aufgabe, einen EDP zu betreiben und der Anforderung der Einrichtung eines M&E ist auch der Grund dafür, dass beide Aufgaben von ein und demselben Dienstleister erbracht werden müssen. Die geschaffenen und kontinuierlich weiterentwickelten Netzwerkstrukturen und Dialogformate mit den Stakeholdern des Innovationsökosystem NRWs sowie die daraus gewonnen qualitativen Informationen müssen genutzt werden, um ein umfassendes und effektives M&E zur Messung der Zielerreichung und Umsetzung der RIS zu garantieren. Ein weiterer Dienstleister müsste die erforderlichen Kontakte erst aufbauen und zusätzliche Dialogformate schaffen. Ein lückenhafter bottom-up Ansatz würde zu Informationslücken in der Erfassung von Prozessimplementierungs- und Outcome-Daten führen. Darüber hinaus besteht durch die Schaffung von Doppelstrukturen die Gefahr einer Überfrachtung und sinkenden Bereitschaft der Akteure an den Austauschformaten teilzunehmen. Dies stellt eine Gefahr für den Prozess dar, wenn das Engagement der Stakeholder (sowohl für den Ursprungsaufrag als auch für die zusätzliche Aufgabe) ausbleibt. Auch lässt sich das Know-How, das NRW.innovativ in den vergangenen Monaten aufgebaut hat, nur schwer von einem weiteren Externen in gleichem Maße kurzfristig erwerben.

Weil sich die durch den bestehenden Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen und die zusätzlichen Leistungen ergänzen und zum Teil aufeinander aufbauen, kann der Aufbau eines M&E nur dann effizient und wirtschaftlich sein, wenn sie einheitlich und aus einer Hand erfolgt.

Ein weiterer Dienstleister für die zusätzlichen erforderlichen Leistungen würde außerdem zu beträchtlichen Zusatzkosten für das Land führen. So müsste bei einer Vergabe des M&E an einen anderen Auftragnehmer die organisatorische Infrastruktur, die durch NRW.innovativ bereits besteht, erst erneut aufgebaut werden. Grund hierfür ist, dass es sich um eine Daueraufgabe handelt mit stetiger Generierung von Output, der nicht problemlos in kodifizierter Form Dritten zur Verfügung gestellt werden kann. Vielmehr müsste eine zusätzliche parallele Kommunikations- und Informationsstruktur geschaffen werden. Der Aufbau und der Betrieb dieser Infrastruktur erfordern beträchtliche zusätzliche Personal- und Sachkosten. Doppelstrukturen und Mehrkosten können nur vermieden werden, wenn die Einrichtung eines M&E für die RIS von demselben Dienstleiter, der auch für die Durchführung des EDP zuständig ist, übernommen wird.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 3 840 728.63 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 4 340 728.63 EUR

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