S21, 1.7; Bauüberwachung; LST, Fb KIB, DKS, Obertürkheim Untertürkheim Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60486
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, 1.7; Bauüberwachung; LST, Fb KIB, DKS, Obertürkheim Untertürkheim
S21, 1.7; Bauüberwachung; LST, Fb KIB, DKS, Obertürkheim Untertürkheim
1.1 Zu überwachende Baumaßnahme
Als Teil des Starterpakets der Digitalen Schiene Deutschland (DSD) wird die Region Stuttgart mit DSTW, ETCS und ATO ausgerüstet. Gegenstand des vorliegenden Vertrags „Digitaler Knoten Stuttgart“ sind die Bausteine 1 und 2 der dreistufigen Konzeption. Dies beinhaltet insbesondere die Errichtung des DSTW, ETCS sowie Vorleistungen für die spätere Einrichtung von ATO und CTMS durch streckenseitige Vorrüstung der ATO-TS- und CTMS-Schnittstellen.
Aufgrund der Neuartigkeit der Technik kann die Leistung zum Teil nur funktional und zum Teil auch nur über den Enderfolg definiert werden. Die digitale Stellwerkstechnik (DSTW) wird nach NeuPro-Version 2 mit dem Design integrierten Bedienplatz (DiB) aufgebaut.
Im Rahmen des DSTW wird eine regionale Bedienzentrale als Bedienstandort (BSO) für 18 Bedienplätze mit einem Technikstandort (TSO) in Waiblingen aufgebaut.
Das Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 wird in der nach Baseline 3 (SRS-Version 3.6.0) in der Ausprägung L2oS (im Kernbereich) bzw. L2mS (in den Rand- und Umfahrungsbereichen) ausgerüstet. Ziel ist die Umsetzung von ETCS L2oS in den unten beschriebenen Bereichen. Die Umsetzung von ETCS L2oS in großen Knoten ist Teil der Innovationskooperation.
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1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Um den wachsenden verkehrlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, wird die Eisenbahninfrastruktur zwischen Stuttgart und Augsburg durch den Bau von zwei zusätzlichen Gleisen verbessert.
Im Bundesverkehrswegeplan 1992 ist die ABS / NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg im vordringlichen Bedarf als Überhang aus dem BVWP ´85 enthalten. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 ordnet die Strecke ebenfalls in den vordringlichen Bedarf ein und führt sie als laufendes und fest disponiertes Vorhaben auf. Sie wird ebenfalls in der Anlage zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG) genannt.
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Die Aus- und Neubaustrecke Stuttgart – Ulm – Augsburg untergliedert sich in die Teilbereiche:
Bereich Stuttgart – Wendlingen (S21):
Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom Kopfbahnhof zum Durchgangsbahnhof mit Anschluss der Gäubahn und des Flughafens Stuttgart an die Filderbahn sowie dem Neubau des Teilstücks Flughafen – Wendlingen (Bahnprojekt Stuttgart 21).
Bereich Wendlingen – Ulm (NBS):
Die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm einschließlich der Umgestaltung des Hauptbahnhofs Ulm und einer Erweiterung der Donaubrücke (Neubaustrecke).
Bereich Neu-Ulm – Augsburg (ABS):
Umgestaltung des Bahnhofs Neu-Ulm, einschließlich des städtebaulichen Umfeldes (Bahnprojekt Neu-Ulm 21) und des späteren Ausbaus der Strecke bis Augsburg.
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Der Bereich Stuttgart–Wendlingen beschreibt im Wesentlichen den Projektperimeter des vorliegenden Projekts. Infolge des Umfangs und der räumlichen Ausdehnung aller baulichen Maßnahmen wurde nach dem Vorliegen der Vorplanung eine Unterteilung der Maßnahme in acht Planfeststellungsabschnitte vorgenommen:
PFA 1.1 Talquerung Hauptbahnhof
PFA 1.2 Fildertunnel
PFA 1.3a Neubaustrecke mit Station NBS
PFA 1.3b Gäubahnführung
PFA 1.4 Filderebene bis Wendlingen
PFA 1.5 Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt
PFA 1.6a Zuführung Ober-/Untertürkheim
PFA 1.6b Abstellbahnhof Untertürkheim
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Die Örtlichkeit Stuttgart-Untertürkheim umfasst den überwiegenden Stellbereich des RSTW „Uf“ (Bf Stuttgart-Untertürkheim – TSU und Bf Stuttgart Neckarpark - TSNS).
(TSU), den Bf Stuttgart Neckarpark (TSNS) und den Haltepunkt Stuttgart Ebitzweg (TSEB) sowie den Bf Stuttgart-Münster (TSM – Strecke 4720). Der Bf Stuttgart-Münster wurde bereits als eigene Örtlichkeit (Kapitel 3.2.6) beschrieben.
Der Bahnhof Stuttgart-Untertürkheim ist in die Bahnhofsteile (Bft) Personenbahnhof, Güterbahnhof und Gl. 526-528 unterteilt.
Das Stellwerk „Uf“ befindet sich im Bereich des Güterbahnhofs Stuttgart-Untertürkheim an der östlichen Bahnhofsgrenze nahe der parallel verlaufenden Stadtbahnstrecke der SSB in einem mehrstöckigen Gebäude. Der Bedienraum befindet sich im obersten Stockwerk und ist mit mehreren Bedienplätzen mit Nummernstellpult sowie einer Panoramastelltafel ausgerüstet.
Der Stellbereich ist komplett mit H/V-Signalen ausgerüstet.
einschieniger Isolierung bzw. Achszählern. Im Bf Stuttgart Neckarpark und dem Bft Personenbahnhof werden ausschließlich elektronische Achszähler für die Gleisfreimeldung verwendet.
Der Stellbereich ist mit PZB ausgerüstet. Es sind mehrere Geschwindigkeitsüberwachungen vorhanden.
Die Strecke 4700 ist zusätzlich mit GNT vom System ZUB 122 mit Gleiskoppelspulen ausgerüstet. Vor IBN des DSTW ist eine Hochrüstung auf das System ZUB 262 mit Eurobalisen geplant. Weitere Zugbeeinflussungssysteme (z. B. LZB, ETCS) sind im Bestand nicht eingebaut.
Zuglenkung ist nicht vorhanden. An mehreren Signalen ist ein Selbststellbetrieb eingerichtet.
Die Örtlichkeit Stuttgart-Untertürkheim umfasst die Strecken 4700, 4701, 4711, 4717, 4720, 4721, 4724, 4726 und 4727 [...].
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Desweiteren sind die folgenden Betriebsstellen erfasst:
Betriebsstelle Ril 100
Bf Stuttgart-Untertürkheim TSU
Bf Stuttgart Neckarpark TSNS
Hp Stuttgart Ebitzweg TSEB
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21, 1.7; Bauüberwachung; LST, Fb KIB, DKS, Obertürkheim Untertürkheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61200
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.