Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4 Referenznummer der Bekanntmachung: Universität_Bielefeld_Totalunternehmer_R4_100.0005
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4"
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4".
Südlich des Gebäudes Z2 soll das Bürogebäude R4 durch die Universität Bielefeld errichtet werden und durch die im Aufbau befindliche Medizinische Fakultät belegt werden.
Der Neubau R4 soll auf einer Flächen von 3690 m² (NUF 1-6) vorrangig Büroflächen zur Verfügung stellen. Weiter sind Lager-, Archiv-, Druck-, und Serviceflächen im o.g. Flächenbudget entsprechend den funktionalen Anforderungen zu realisieren.
Bei der Planung und Errichtung des Bauvorhabens R4 ist der Fokus zentral auf eine Open Space Struktur konstituiert. Energetisch ist das Gebäude klimaneutral zu errichten und später zu betreiben.
Das Gebäude R4 wird an den Kriterien des Bewertungssystems "Nachhaltiges Bauen (BNB)" (Silber) gemessen werden, bei dem das primäre Ziel der ganzheitlichen Optimierung des nachhaltigen Bauens im Vordergrund steht. Eine spätere Nachzertifizierung soll möglich sein.
Die Fertigstellung ist für das 4. Quartal 2024 geplant.
Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Verwaltungs- und Bürogebäudes R4.
Insgesamt darf eine Baukostenobergrenze von 18.000.000, - EUR (netto) nicht überschritten werden.
a) Planungsleistungen
Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen.
Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen.
Der Neubau gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche:
- Einzelbüro
- Fokus
- Informelle Kommunikation
- Kollaboration
Im Bereich der Erschließung und des innenliegenden Kerns befinden sich Serviceräume, WC-Anlagen sowie Besprechungsräume auf allen Ebenen.
b) Bauleistungen
Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig und betriebsbereit herzustellen.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) Referenzprojekt und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude) anzugeben.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit dem Bau nicht vor dem 01.01.2011 begonnen worden ist und die vollständige Abnahme spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt worden ist. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt [mindestens zwei (2)] hat der Bewerber ferner mindestens einen (1) Punkt zu erzielen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [tatsächlich vergüteter Auftragswert (brutto)] des Unternehmens in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die vom Referenznehmer erbrachten Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude.
Tatsächlich vergüteter Auftragswert (brutto) des Unternehmens in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die vom Referenznehmer erbrachten Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude.
Punkte
>= 18 Mio. EUR 6 Punkte
>= 15 Mio. EUR < 18 Mio. EUR 5 Punkte
>= 12 Mio. EUR < 15 Mio. EUR 4 Punkte
>= 9 Mio. EUR < 12 Mio. EUR 3 Punkte
>= 6 Mio. EUR < 9 Mio. EUR 2 Punkte
>= 3 Mio. EUR < 6 Mio. EUR 1 Punkt
< 3 Mio. EUR 0 Punkte
Insgesamt können für die maximal drei (3) Referenzprojekte bis zu maximal 18 Punkte erzielt werden.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die mindestens zwei (2) und maximal drei (3) Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Je Referenzprojekt sind zusätzliche Projektdatenblätter - maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten - mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren oder Referenzlisten), werden die darin enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Leistungsfähigkeit verfügen (vgl. § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen ( eignungsverleihender) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot) abzugeben:
1. Bewerber- / Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren ihres Angebots) ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen bei einem offenen Verfahren der Bieter mit dem Angebot).
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
aa) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden;
bb) 10.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden als Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens, einschließlich Umwelthaftpflicht);
cc) 1.000.000,00 EUR für reine Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, ausgenommen für die Angaben unter 1. aa) und 1.bb), bei denen eine einfach Maximierung pro Versicherungsjahr genügt
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst wird / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Planungs- und Bauleistungen) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich in Höhe von mindestens 30.000.000,00 EUR in Summe, insgesamt für alle drei (3) Geschäftsjahre:
Beispiel für einen ausreichenden Jahresumsatz, insgesamt für alle drei (3) Geschäftsjahre:
- Geschäftsjahr 2021: 11.200.000,00 EUR;
- Geschäftsjahr 2020: 9.600.000,00 EUR;
- Geschäftsjahr 2019: 9.200.000,00 EUR.
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Planungs- und Bauleistungen).
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungs- und Bauleistungen) der Bewerber- / Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 " Jahresumsatz" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mit seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit seinem Angebot) eine Eigenerklärung einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalent (VZÄ) des interessierten Wirtschaftsteilnehmers, jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl seiner / deren Führungskräfte in VZÄ in den letzten drei (3) abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens 50 VZÄ (Beschäftigten / Führungskräften) (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021).
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften der Bewerber- / Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierten Wirtschaftsteilnehmer hat mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit seinem Angebot) mindestens zwei (2) Referenzprojekte und maximal drei (3) geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude) anzugeben in Form einer Liste über die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude)
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer? ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts [tatsächlich vergüteter Auftragswert (brutto) des Unternehmens in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt];
- des Erbringungszeitraums (Baubeginn nicht vor dem 01.01.2011 und vollständige Abnahme spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ)).
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit dem Bau nicht vor dem 01.01.2011 begonnen worden ist und die vollständige Abnahme spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist (bei einem offenen Verfahren zum Ablauf der Angebotsfrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt worden ist mit einem Auftragswert (brutto) je eingereichtem Referenzprojekt [mindestens zwei (2) Referenzprojekte] von mindestens 3.000.000, - EUR (brutto).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) und maximal drei (3) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer , jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden. Der Bewerber hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots) einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar sind und im Falle der Abweichung auch bei einem indikativen Angebot zu dessen Ausschluss führen wird, wird festgelegt,
- dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat;
sowie,
- dass alle in der Funktionalen Leistungsbeschreibung [Anlage 830] in der Farbe Rot kenntlich gemachten Anforderungen solche Mindestanforderungen an die Leistungserbringung sind.
3. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als interessierter Wirtschaftsteilnehmer oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243 "TVgG NRW" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5. Datenschutz
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
6. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDFEJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalauf-sicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.