Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Gemeinde Nattheim Referenznummer der Bekanntmachung: 832.5/3-20 09BW200307
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nattheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nattheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Gemeinde Nattheim
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Nattheim wird unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung Hausanschlüsse, u.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Los 1 - Privatkunden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Nattheim unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 12,5 km Verlegestrecke - davon ca. 1,4 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 78 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 20.07.2020). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 20.07.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 01.03.2021 als Anlage B beigefügt.
Los 2 - Gewerbegebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Nattheim unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 4 km Verlegestrecke - davon ca. 250 m Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 81 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 20.07.2020). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 20.07.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 01.03.2021 als Anlage B beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 3 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
• Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- sowie Vermögensschäden.
• Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
• Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in Höhe von:
Los 1: 5 Mio. €
Los 2: 3,6 Mio. €
Sofern der durchschnittliche Jahresumsatz jeweils im Vergleich mit dem einzelnen Los die vorgenannten Mindestmerkmale von mehreren Losen erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die betreffenden Lose insoweit als erfüllt angesehen.
Der Zuschlag auf mehrere Lose gleichzeitig kann allerdings nur dann erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich des durchschnittlichen Jahresumsatzes kumulativ für die betreffenden Lose erfüllt werden. Dies ist erforderlich, da die geforderten Leistungen gleichzeitig erbracht werden müssen und daher die Leistungsfähigkeit für das entsprechend größere Auftragsvolumen vorliegen muss.
Die folgenden genannten Mindestanforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es wäre daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Mindeststandards erbringt.
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
• Angabe von technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt:
Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage und OTDR-Messungen zu erbringen.
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung
• Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens
• Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
• Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
• Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
◦ Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbarer Referenzen Mindestvoraussetzung.
Unter den nachfolgend aufgeführten Umständen können weniger als drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die folgende Merkmale aufweist:
Jedenfalls im Tiefbau abgeschlossener Ausbau einer FttB-Infrastruktur (Tiefbau und Kabelmontage) mit mindestens
Los 1: 100 zu versorgenden Hausanschlüssen und einer Verlegestrecke von mindestens 13 km.
Los 2: 100 zu versorgenden Hausanschlüssen und einer Verlegestrecke von mindestens 6 km.
Es können je Los weniger als drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden, sofern die vorstehend aufgeführten Mindestgrenzen für die erstellten Hausanschlüsse bzw. ausgeführte Verlegestrecke jeweils für die geforderten drei Referenzen, in Summe (Vorstehend aufgeführte Mindestgrenzen Hausanschlüsse/Verlegestrecke x 3) mit einer oder zwei der eingereichten vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Sofern die eingereichten Referenzen jeweils im Vergleich die vorgenannten Mindestmerkmale von einzelnen Losen erfüllen, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die betreffenden Lose insoweit als erfüllt angesehen.
Der Zuschlag auf mehrere Lose gleichzeitig kann allerdings nur dann erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Referenzen für die betreffenden Lose kumulativ nachgewiesen werden. Dies ist erforderlich, da die geforderten Leistungen gleichzeitig erbracht werden müssen und daher die Leistungsfähigkeit für das entsprechend größere Auftragsvolumen vorliegen muss.
Jedenfalls sind für die eingereichten Referenzen folgende weitere Angaben vorzunehmen:
• Bezeichnung des Projekts;
• Auftragssumme (netto);
• stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal und mit Fremdpersonal – ggf. anzugeben ist der Anteil von eigenem und Fremdpersonal – ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der im Auftrag erstellten Hausanschlüsse und Verlegestrecke (km) sowie der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
• stichwortartige Beschreibung der technischen und gerätespezifischen Anforderungen (insbesondere zu Spülbohrverfahren, Bodendurchschlagrakete, Kabelpflug, Einzug/Installation von Mikrorohrsystemen, Einblasen von Glasfaserkabeln, Technikstandort);
• Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
(vorgefertigtes Formular Anlage KEV 179 – Eigenerklärung zur Eignung S. 3 und 4 – sollten Sie mehr als 4 vergleichbare Referenzen angeben wollen, duplizieren Sie die vorgenannten Seiten 3 und 4 der Anlage KEV 179 – Eigenerklärung zur Eignung)
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die weiteren mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Angebotsaufforderung (H01 - KEV 110.2 - Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.