Digitales Bewerbungsmanagement: Eignungsauswahl und Studien
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Bewerbungsmanagement: Eignungsauswahl und Studien
Ziel der Beauftragung ist die Einführung eines Digitalen Bewerbungsmanagement-Systems von Bewerbungen zur Teilnahme an eignungspsychologischen Auswahlverfahren und Studien für zwei Abteilungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Ziel der Beauftragung ist die Einführung eines Digitalen Bewerbungsmanagement-Systems von Bewerbungen zur Teilnahme an eignungspsychologischen Auswahlverfahren und Studien für zwei Abteilungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Optionale Verlängerung um maximal 2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§123,124 GWB;
B) Nachweis einer Eintragung in einem berufs- oder Handelsregister.
A) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
B) Nachweis zur Berufs-/ Betriebshaftplichtversicherungsdeckung.
zu B) 500.000,00 € für Personenschäden;
1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden
A) Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen;
B) Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren, in denen ein Bewerbungsmanagement-System umgesetzt wurde;
C) Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss ein Bewerbungsmanagement-System für ein Projekt im Luft- und Raumfahrtbereich umfassen;
D) Mindestens 3 jährige Berufserfahrung des Projektleiters in vergleichbarem Umfeld;
E) Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt;
F) Eigenerklärung dass ausreichend Backup-Kapazitäten (Mitarbeiter) für den Krankheits- bzw. Urlaubsfall vorhanden sind;
G) Eigenerklärung zur Bereitschaft der Teilnahme am Jour Fixe;
H) Eigenerklärung zur Bereitschaft der Teilnahme am Kick Off;
- Kriterien zu Datenschutz-/ Sicherheit sowie zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen-;
I) Das verwendete Rechenzentrum mind. Tier-Level 3 aufweisen;
J) Transportverschlüsselung mindestens nach TLS 1.2.;
K) Standort der verwendeten Server in Deutschland;
L) Eigenerklärung, dass die beteiligten IT-Komponenten (Betriebssystem, Middleware, Applikationsschicht) stets mit aktuellen IT-Sicherheitsupdates versorgt werden;
M) Zugriffskontrolle in Form eines Rollen- und Rechtemodells;
N) Verschlüsselte Datenablage;
O) Bereitschaft zur Unterzeichnung eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages;
P) Bereitschafft an der Teilnahme an einem Datenschutz/ Datensicherheits-Audit;
Q) Beginn der Arbeiten innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagerteilung;
R) Dem Anbieter werden alle gespeicherten Daten der Bewerber/innen unmittelbar nach Vertragsende zur Verfügung gestellt;
S) Das Angebot und die Eignungsunterlagen müssen in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein;
T) Die Kommunikation findet zu den in Deutschland üblichen Geschäftszeiten statt;
U) Firmenprofil/ Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
- Datum der Unternehmensgründung;
- Standorte des Unternehmens;
- Rechtsform des Unternehmens;
- Kundenspektrum;
- Beschreibung des Kerngeschäftes;
V) Ggf. Erklärung zur Unterauftragnehmer / Eignungsleihe;
W) Ggf. Erklärung Bietergemeinschaft;
X) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
Y) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG;
Z) Eigenerklärung "BMWK Russland".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat;
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).