Firewall Cluster (Check Point) Referenznummer der Bekanntmachung: B_EDV_202208_X2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kzvbw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Firewall Cluster (Check Point)
Check Point Hardware und Wartung
- 2 x Cluster mit Check Point 6600 Plus appliance with SandBlast Subscription package for 1 year
- 4 x Check Point Next Generation Threat Prevention and Sandblast for 6600 PLUS (16 GB RAM/ 10 x 1 Gbit Copper) Appliance for additional 4 years
- 2 x Cluster mit Check Point 6200 Base Appliance with SandBlast Subscription package for 1 year
- 4 x Check Point Next Generation Threat Prevention and Sandblast for CP 6200 for additional 4 years
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Bezirksdirektion Freiburg Merzhauser Straße 114-116 79100 Freiburg
Check Point Hardware und Wartung
- 2 x Cluster mit Check Point 6600 Plus appliance with SandBlast Subscription package for 1 year
- 4 x Check Point Next Generation Threat Prevention and Sandblast for 6600 PLUS (16 GB RAM/ 10 x 1 Gbit Copper) Appliance for additional 4 years
- 2 x Cluster mit Check Point 6200 Base Appliance with SandBlast Subscription package for 1 year
- 4 x Check Point Next Generation Threat Prevention and Sandblast for CP 6200 for additional 4 years
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYMYD5P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).