2022-0526 Handlungskonzept nachhaltige verkehrliche Entwicklung Duisburg-Marxloh Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0526
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0526 Handlungskonzept nachhaltige verkehrliche Entwicklung Duisburg-Marxloh
eines "Handlungskonzeptes nachhaltige verkehrliche Entwicklung" für den Kernbereich des Stadtteils Marxloh
47166 Duisburg
Die Stadt Duisburg wurde für das "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ausgewählt.
Teil dieses Modellvorhabens ist u. a. die Betrachtung des Mobilitätsverhaltens und die daraus abgeleiteten verkehrlichen Maßnahmen. Dies soll in einem innovativem, zukunftsweisendem Handlungskonzept, welches eine nachhaltige verkehrliche Entwicklung zum Ziel hat, für den Stadtteil Marxloh vom Auftragnehmenden erarbeitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Die Projektleitung muss ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Dipl.-Ing, M.Sc., M.A. oder vergleichbaren Abschluss) in den Fachrichtungen Verkehrsingenieurwesen, Bauingenieur-wesen, Geografie oder Stadtplanung / Raumplanung mit der Vertiefung Verkehrsplanung bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder gleichwertigen Erfahrungen für die Durchführung von verkehrlichen Handlungskonzepten qualifiziert vorweisen können. (Abschlussurkunde, Zeugnis etc.)
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
-Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
-über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
-wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
-sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
-Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
-Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Vor dem Hintergrund der zu bewältigen Aufgaben muss der Bietende eine entsprechende technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen nachweisen.
Für die Bearbeitung der beschriebenen Leistungen sind entsprechende personelle Kapazitäten vorzu-halten: Im Angebot sind ein zentraler Ansprechpartner (Projektleiter) und sein Vertreter namentlich zu benennen.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzen - Unternehmen
Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 3.2.ff,
Siehe Teil 3 - Vordrucke, Punkt 8
- Nachweis der Qualifikation - Projektleiter/Stellvertreter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 3.2
- Anforderungen an das Projektteam (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzen/Anforderungen an das Projektteam
Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 3.3.
in Verbindung mit:
Steckbriefe Eignungsreferenzen (Anlage 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWGZ4M7SZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.