Wäschereileistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ASO Oberhausen gGmbH - 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aso-ggmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereileistungen
Die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH beabsichtigt die Vergabe von Wäschereileistungen für die folgenden zum Auftraggeber gehörenden Pflegeeinrichtungen:
- Haus Bronkhorstfeld mit 99 Pflegeplätzen (Elly-Heuss-Knapp-Str. 11, 46145 Oberhausen)
- Louise-Schroeder-Heim mit 230 Pflegeplätzen (Siepenstraße 30, 46119 Oberhausen)
- Seniorenresidenz am OLGA-Park mit 60 Pflegeplätzen (Zum Steigerhaus 2, 46117 Oberhausen)
Das Wäschevolumen beläuft sich über alle drei Einrichtungen auf rund 100.000 kg Lohnwäsche und rund 30.000 kg Bewohnerwäsche p.a.
Die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH beabsichtigt die Vergabe von Wäschereileistungen für die folgenden zum Auftraggeber gehörenden Pflegeeinrichtungen:
- Haus Bronkhorstfeld mit 99 Pflegeplätzen (Elly-Heuss-Knapp-Str. 11, 46145 Oberhausen)
- Louise-Schroeder-Heim mit 230 Pflegeplätzen (Siepenstraße 30, 46119 Oberhausen)
- Seniorenresidenz am OLGA-Park mit 60 Pflegeplätzen (Zum Steigerhaus 2, 46117 Oberhausen)
Das Wäschevolumen beläuft sich über alle drei Einrichtungen auf rund 100.000 kg Lohnwäsche und rund 30.000 kg Bewohnerwäsche p.a.
Die Lagerung der Schmutz- und vor Auslieferung der Frischwäsche erfolgt im Betriebsgebäude des Auftragnehmers.
Die sachgemäße Wäschepflege, Reinigung, Desinfektion, Finish und Qualitätskontrolle der Artikel wird gemäß Gütezeichen RAL GZ 992/1 - 4 oder gleichwertigem Qualitätsstandard durchgeführt.
Die Schmutzwäsche wird in Wäschesäcken durch den Auftraggeber zur Abholung bereitgestellt. Sämtliche Wäschesäcke werden durch den Auftragnehmer gestellt.
Die Sortierung erfolgt einrichtungsbezogen nach
- Flachwäsche
- Bewohnerwäsche (bewohnerbezogene Kennzeichnung)
- Infektiöse Wäsche (zusätzlich Plastiksack)
- Reklamationswäsche
Wäsche aus Bereichen mit infektiösen Krankheiten (vergl. aktuelle RKI - Richtlinie und Hohenstein Info 206) wird vom Auftraggeber in gekennzeichneten Säcken, die zusätzlich noch mit einem Plastiksack geschützt werden, zur Abholung durch die Wäscherei bereitgestellt.
Weitere Informationen - insbesondere zum Umgang mit der Lohnwäsche, zur Aufbereitung der Bewohnerwäsche, zur Logistik (Abholung, Anlieferung) - lassen sich der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnehmen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, die zweijährige Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
1) Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
3) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
4) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen vorzulegen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) sowie über den Nettoumsatz im Bereich der Wäschereileistung jeweils in den letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2019, 2020, 2021 abgeschlossen wurden (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen:
- Sachschäden: 3.000.000 EUR;
- Personenschäden: 3.000.000 EUR;
- Vermögensschäden: 1.000.000 EUR.
Diese Deckungssummen müssen jeweils mindestens für 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Fremdnachweis (Kopie ausreichend) durch das Versicherungsunternehmen über das Bestehen der Versicherung oder die Bereitschaft, eine solche Versicherung im Auftragsfalle abzuschließen, zu fordern. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu 2): Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen:
- Sachschäden: 3.000.000 EUR;
- Personenschäden: 3.000.000 EUR;
- Vermögensschäden: 1.000.000 EUR.
Diese Deckungssummen müssen jeweils mindestens für 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Fremdnachweis (Kopie ausreichend) durch das Versicherungsunternehmen über das Bestehen der Versicherung oder die Bereitschaft, eine solche Versicherung im Auftragsfalle abzuschließen, zu fordern. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
1) Benennung von mindestens 2 Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten), die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, inklusive Angaben zur Projektbezeichnung und Ort, zum Auftragnehmer, zum Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten), zur Nutzungsart des Objektes, für dessen Bewohner:innen die Wäsche gereinigt wurde, zum Leistungszeitraum (Leistungsbeginn und Leistungsende), dazu, ob es sich bei der gereinigten Wäsche um Lohnwäsche handelt, zur Kilogramm-Anzahl an jährlich gereinigter Lohnwäsche, zur Beschreibung der Leistung, zum Auftragswert in EUR (brutto).
Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
2) Gültiges, von externer Zertifizierungsstelle ausgestelltes Gütezeichen RAL-GZ 992/4 (Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen; Kopie ausreichend) oder gültiges, von externer Zertifizierungsstelle ausgestelltes gleichwertiges Zertifikat (Kopie ausreichend).
Zu 1): Die Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 10/2017) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Wäschereileistungen verfügen (Mindestanforderungen). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt für jede vorgelegte Referenz sämtliche der folgenden Punkte voraus:
- bei der Nutzungsart des Objektes, für dessen Bewohner:innen die Wäsche gereinigt wird muss es sich um ein Pflegeheim, um ein Klinikum/Krankenhaus, ein Hotel oder um eine vergleichbare Nutzungsart handeln;
- Es werden nur solche Referenzleistungen berücksichtigt, die seit 10/2017 erbracht wurden/werden und bei denen die Leistung im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit/für mindestens 12 Monate(n) am Stück erbracht werden/wurden;
- bei der Art der gereinigten Wäsche muss es sich um Lohnwäsche gehandelt haben;
- pro Jahr müssen mindestens 60.000 KG Lohnwäsche gereinigt worden sein.
Zu 2): Es wird zwingend gefordert, dass der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein gültiges, von externer Zertifizierungsstelle ausgestelltes Gütezeichen RAL-GZ 992/4 (Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen; Kopie ausreichend) oder gültiges, von externer Zertifizierungsstelle ausgestelltes gleichwertiges Zertifikat (Kopie ausreichend) nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen.
5. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
7. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorzulegen (Vordrucke in Vergabeunterlagen).
8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV65A6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.