Anröchte-Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Brand-schutz- und Hilfeleistungszentrums
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anroechte.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anröchte-Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Brand-schutz- und Hilfeleistungszentrums
Für Brandschutz und Hilfeleistungen unterhält die Gemeinde Anröchte eine freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Diese ist in zwei Löschzüge, eine Kinderfeuerwehr, eine Jugendfeuerwehr sowie einige weitere Unterstützungsabteilungen und Fachbereiche geglie-dert. Die zwei Löschzüge setzen sich aus insgesamt sieben Löschgruppen zusammen. Die Einheiten bestehen aus insgesamt ca. 173 aktiven Mitgliedern. Sie bewältigen im Mittel deutlich über 200 Einsätze pro Jahr.
Der Löschzug 1 ist am Standort Anröchte ansässig. Er setzt sich organisatorisch aus vier Löschgruppen zusammen. Dabei sind die Löschgruppen 1 und 2 als Brand- und Hilfeleistungs-löschzüge mit den Gruppen 3 und 4 als ABC- und Logistikzüge kombiniert. Im Löschzug An-röchte versehen aktuell 90 Feuerwehrangehörige ihren Dienst. Die außerhalb des Ortskerns Anröchte liegenden Löschgruppen Altengeseke, Berge und Mellrich bilden gemeinsam den Löschzug 2.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Zentralort Anröchte, das von der Löschgruppe 1 genutzt wird, stammt aus dem Jahr 1969. Er weist erhebliche Defizite auf, eine Sanierung im Bestand ist mit Blick auf die erforderlichen Anforderungen und Maße nicht wirtschaftlich realisierbar. Auf Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes plant die Gemeinde Anröchte daher den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Anröchte. Zur kurzfristigen Schließung von Bedarfslücken wurde übergangsweise in der Dieselstraße in Anröchte zwei Hallen angemietet, die aktuell als Außenstelle genutzt werden.
Der Neubau des neuen Feuerwehrgerätehauses soll nahe der temporären Außenstelle an der Kliever Straße erfolgen. Der Neubau verteilt sich auf die Flurstücke 1602 und 1709 der Ge-markung Anröchte. Insgesamt steht damit eine Fläche von ca. 9.000 m2 zur Verfügung. Beide Grundstücke liegen bereits im Eigentum der Gemeinde. Parallel zu dem Vergabeverfahren der hier gegenständlichen Leistungen strebt die Gemeinde den Erwerb einer weiteren, angrenzenden Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 1.500 m2 an.
Der Neubau erhält nach gegenwärtigem Planungsstand eine Fahrzeughalle für 12 Fahrzeuge sowie einen Reservestellplatz mit einer Brutto-Grundfläche von 890 m2.
Nach gegenwärtigem Planungsstand erhält das neue Feuerwehrgerätehaus eine Brutto-Grundfläche von ca. 2.220 m2. Dabei unterliegen – neben den Flächen der Fahrzeughalle – ca. 930 m2 einer zwingend erdgeschoss-gebunden Nutzung. Das Feuerwehrgerätehaus er-hält im Wesentlichen erdgeschosss-gebundene und nicht erdgeschoss-gebundene Räume für die Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Werkstätten und Lager sowie sonstige Räume (z. B. für die Energieversorgung, die Haustechnik und Technikzentralen).
Vor Ort in Anröchte und am Sitz des Auftragnehmers
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Vergabe die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb der für die Anwendung der VgV maßgeblichen Schwellenwerte.
Das Vergabeverfahren erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften der VgV unter Berücksichtigung des Abschnittes 6, Unterabschnitt 1 der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern es der Baufortschritt erfordert und die Auftraggeberin und die Fördermittelgeberin der Verlängerung zustimmt.
Die drei Bewerber, welche bei der Bewertung der Teilnahmeanträge die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Ange-bot abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen.
Erreichen mehrere Bewerber die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl innerhalb des Unterkriteriums „Planungsleistungen für die Errichtung von Schwarz-Weiß Trennbereichen innerhalb der Referenz“ erhalten hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 5.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
A)
A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 2 Aufträge im Bereich des Neubaus von Feuerwehrgerätehäusern/ Rettungs-stationen oder Gebäuden mit einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 5 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
A)+B)
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Auftragsausführung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html