Fundtierverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-32-3201-De-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47800
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fundtierverwaltung
Annahme und Abholung sowie Verwahrung, Vermittlung und Herausgabe von Fundtieren nach den Vorschriften des Fundrechts nach dem BGB (Fundtierverwaltung) sowie Verwahrung und Vermittlung von nach dem Landeshundegesetz sichergestellten Hunden
Sowohl die jährliche Zahl der Fundtiere als auch die jeweiligen Tierarten unterliegen nicht beeinflussbaren Faktoren. Im Jahr 2021 wurden 152 Katzen, 59 Hunde, und 100 sonstige Fundtiere angezeigt. 2021 gehörten zu den sonstigen Tieren 23 Kaninchen, 58 Vögel, 10 Mäuse/Ratten, 4 Hühner, 5 Reptilien (davon 1 Schildkröte).
Der Vertrag tritt am 01.01.2023 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2025.
Der Vertrag verlängert sich einmalig stillschweigend bis zum 31.12.2026, soweit die Stadt nicht bis zum 31.12.2024 mittels eingeschriebenen Brief den Vertrag kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Kopie der Erlaubnis nach § 11Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Leistungserbringung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden bis zum Leistungsbeginn einzuholen, durch Kopie zum Leistungsbeginn durch Vorlage der Kopie nachzuweisen und über die Dauer der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe,
- Eigenerklärung Sanktionen EU,
- Eigenerklärung nach § 19 Abs 3 Mindestlohngesetz,
- Ausführungskonzept zur Leistungserbringung,
Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflicht mindestens in Höhe von 250.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zum Ausführungsbeginn 01.01.2023 abgeschlossen und aufrechterhalten wird.
Höhe von 250.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Eine Liste über geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren unter Angabe des Wertes, des
Vertragszeitraumes, einer kurzen Beschreibung der Auftragsleistung sowie des Auftraggebers inkl.
Kontaktdaten,
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Krefeld
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Zimmer 108
Elbestr. 7
D- 47800 Krefeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
September 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DBHD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.