Eluatanalysen an Probekörpern aus Frisch- und Festmörtel Referenznummer der Bekanntmachung: Z4kl-V2 Eluatanalyse EU22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eluatanalysen an Probekörpern aus Frisch- und Festmörtel
Eluatanalysen an Probekörpern aus Frisch- und Festmörtel zur Beurteilung hinsichtlich ihrer stofflichen Emissionen und der ökotoxikologischen Wirkungen.
Bergisch Gladbach
Zur Umweltbewertung wurden Methoden zur Elution aus Fest- und Frischbeton sowie der dazugehörigen Charakterisierung der emittierten Stoffe entwickelt und erprobt. Im Rahmen dieser Auftragsvergabe sollen Ausgangsstoffe für typische Betone, wie sie in den Bauwerken der Verkehrsträger eingesetzt werden, hinsichtlich ihrer stofflichen Emissionen und der ökotoxikologischen Wirkungen untersucht werden.
Die Probekörper sollen im Rahmen der Vergabe nach definierten Zusammensetzungen und Vorgaben hergestellt werden. Die Ausgangsstoffe sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Anschließend erfolgt die Elution nach beschriebenen bzw. normierten Vorgaben. Die Auswahl der zu analysierenden Inhaltsstoffe und Parameter pro Eluat sowie die zugehörige Methodik sind ebenfalls beschrieben und/oder verweisen auf gängige Normen und Methoden. Ökotoxikologische Untersuchungen finden an einer Auswahl von Eluaten und unter Verwendung etablierter Methoden statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufliche Qualifikation in Form einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung oder eines abgeschlossenen Studiums aus dem Bereich, der durch den Inhalt der
Leistungsbeschreibung definiert wird, z.B. Bauwesen oder Naturwissenschaften
- Erfahrung bei der Zement- bzw. Mörtelherstellung
- 1 Referenz im Zusammenhang mit der hier benötigten Dienstleistung innerhalb der letzten 5 Jahren
- 1 Referenz zum Nachweis von Erfahrungen bei der Zement- bzw. Mörtelherstellung
Die verwendeten Chemikalien zur Vorbereitung der Auslauggefäße müssen der Reinheitsklasse pro analysi oder höher entsprechen. Salpetersäure, als Spüllösung (c = 0,1 mol/L), muss hochrein sein, beispielsweise subboiled.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bergisch Gladbach
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Dienstleistungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.