Beratungsleistungen zur Realisierung der beantragten Digitalisierungsprojekte nach KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: 1/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Realisierung der beantragten Digitalisierungsprojekte nach KHZG
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH (RMK) unterhält 2 Standorte, einen in Winnenden und einen in Schorndorf. RMK beabsichtigt, Vorhaben im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds umzusetzen. Hierzu hat RMK bereits sechs Anträge für die Fördertatbestände 2,3 und 6 eingereicht. Entsprechende Zuwendungsbescheide werden in Kürze erwartet. Zur Umsetzung der beantragten Förderprojekte benötigt der Auftraggeber externe Fachexpertise (Beratungsleistungen). Vor allem sind vom Auftragnehmer vergaberechtskonform förmliche Vergabeverfahren durchzuführen und die beantragten Förderprojekte in den Klinikbetrieb zu implementieren. Die RMK wollen deshalb mit einem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag über die Erbringung der zur Umsetzung des „Projektprogramm KHZG und Digitalisierung“ notwendigen Beratungsleistungen für 4 Jahre abschließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH unterhält 2 Standorte, einen in Winnenden und einen in Schorndorf. Die RMK leistet eine qualifizierte Zentral- und Regelversorgung für die Menschen im Rems-Murr-Kreis und darüber hinaus. In 20 Fachkliniken mit insgesamt 915 Planbetten werden jährlich rund 50.000 Patienten stationär versorgt. Der AG beabsichtigt, Vorhaben im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds umzusetzen. Hierzu hat der AG bereits sechs Anträge für die Fördertatbestände 2,3 und 6 eingereicht. Entsprechende Zuwendungsbescheide werden in Kürze erwartet.
Zur Umsetzung der beantragten Förderprojekte benötigt der Auftraggeber externe Fachexpertise (Beratungsleistungen). Vor allem sind vom Auftragnehmer vergabe-rechtskonform förmliche Vergabeverfahren durchzuführen und die beantragten Förderprojekte in den Klinikbetrieb zu implementieren. Die RMK hat zur Umsetzung der Einzelprojekte ein übergeordnetes „Projektprogramm KHZG und Digitalisierung“ gebildet. Für die nächsten drei bis vier Jahre soll dieses Projektprogramm sicherstellen, dass die dort gebündelten Vorhaben erfolgreich und zielführend umgesetzt werden.
Das vom Projektprogramm repräsentierte Investitionsvolumen wird in erheblichem Umfang personelle Ressourcen binden, um es vollständig zu verwirklichen. Zum aktuellen Zeitpunkt unterliegt der Bedarf an klinikeigenen und externen Ressourcen auch bei transparent geklärten Zuständigkeiten noch einer mehr der weniger großen Schwankungsbreite, so dass die Einbindung beratender externer Unterstützung notwendig ist, um die Umsetzung der einzelnen KHZG-Projekte – und damit auch der Umsetzung des „Projektprogramms KHZG und Digitalisierung“ insgesamt – realistisch zu ermöglichen. Die RMK will deshalb mit einem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag über die Erbringung der zur Umsetzung des „Projektprogramm KHZG und Digitalisierung“ notwendigen Beratungsleistungen für 4 Jahre abschließen. Die AG arbeitet mit ORBIS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen zur Realisierung der beantragten Digitalisierungsprojekte nach KHZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags (Ziff. V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]