A 45, Neubau der Talbrücke Rahmede, Ersatzneubau Brückenbauwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 23_A-09278-00_233-22-0019
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 45, Neubau der Talbrücke Rahmede, Ersatzneubau Brückenbauwerk
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Erstellung eines Ersatzneubaus für die Talbrücke Rahmede in Endlage inkl. der angrenzenden Streckenabschnitte. Die Brücke im Zuge der Bundesautobahn A 45 befindet sich im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid. Das Bestandsbauwerk musste aufgrund von Defiziten in der Tragfähigkeit für den Verkehr gesperrt werden und wird zurzeit zurückgebaut.
BAB 45 Talbrücke Rahmede Lüdenscheid
Die Ausschreibung umfasst die folgenden wesentlichen Leistungen:
- Planung und Bau der 5-feldrigen Talbrücke "Rahmede" im Zuge der A45 in Stahlverbundbauweise mit einer Gesamtlänge von 453 m im Taktschiebeverfahren. Höhe über Talgrund: Bis zu 70 m. 2-teiliger Überbau mit einer Gesamtbreite von ca. 36 m.
Ausbildung der Überbauten mit je einem Stahlhohlkasten und außenliegenden Diagonalen zur Stützung der Kragplatten.
- Rückbau und Wiederherstellung Strecke und Entwässerungsanlagen der A45 im Bereich von ca. 500 m nördlich und ca. 500 m südlich der Widerlager der TB Rahmede
- Neuverlegung einer Trinkwassertransportleitung DN400 auf ca. 420 m Länge
- Errichtung einer Kabelschutzrohr-Schacht-Anlage zwischen den Betriebskilometern ~49+320 und ~50+310 der A45
Es werden maximal drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt III.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, erfolgt die Auswahl der maximal drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgrund nachfolgender Auswahlkriterien und -methodik:
Es werden wie nachfolgend dargestellt Punkte (maximal insgesamt 12) vergeben. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1.1) Ausführungs-Referenzprojekt über den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke
Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 1.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
(1) Sodann wird aus diesen Referenzen die durchschnittliche Gesamtlänge aus allen referenzgegenständlichen Stahl-/Stahlverbundbrücken ermittelt.
(2) Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden Punkte wie folgt vergeben:
Die durchschnittliche Gesamtlänge der Stahl-/Stahlverbundbrücke(n) beträgt:
- mehr als 70 Meter bis hin zu 100 Meter: 1 Punkt
- mehr als 100 Meter bis hin zu 150 Meter: 2 Punkte
- mehr als 150 Meter: 3 Punkte
1.2) Ausführungs-Referenzprojekt über den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke im Taktschiebeverfahren (Einzelstützweite)
Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
(1) Für jede Referenz wird die maximale Einzelstützweite ermittelt.
(2) Sodann wird ein Durchschnittswert aus den maximalen Einzelstützweiten aller Referenzen gebildet.
(3) Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden Punkte wie folgt vergeben:
Die durchschnittliche maximale Einzelstützweite der Referenzprojekte Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke im Taktschiebeverfahren beträgt:
- mehr als 35 Meter bis hin zu 60 Meter: 1 Punkt
- mehr als 60 Meter bis hin zu 100 Meter: 2 Punkte
- mehr als 100 Meter: 3 Punkte
1.3) Ausführungs-Referenzprojekt für den Neubau eines Brückenbauwerks, das einen erhöhten Schweregrad aufweist
Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
(1) Jede dieser Referenzen wird separat nach der Punkte-Wertungsmethode gemäß Mindeststandards zu II.1.3) 1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung mit einem Punktwert bewertet.
(2) Sodann wird aus den für jede Referenz separat ermittelten Punktwerten ein Durchschnittspunktwert aus allen Referenzen ermittelt.
(3) Sodann findet eine Umrechnung des Durchschnittspunktwerts in den für dieses Auswahlkriterium maßgeblichen Punktwert wie folgt statt:
Für einen Durchschnittspunktwert von mehr als 7,5 Punkten bis einschließlich 11,5 Punkten: 1 Punkt.
Für einen Durchschnittspunktwert von mehr als 11,5 Punkten bis einschließlich 16,5 Punkten: 2 Punkte.
Für einen Durchschnittspunktwert von mehr als 16,5 Punkten bis einschließlich 20 Punkten: 3 Punkte.
2.1) Anzahl der Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte, vergleichbare Planungsleistungen, die alle Mindeststandards nach Ziffer III.1.3) 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, also gleichzeitig sowohl Ausführungsplanungen entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) als auch Genehmigungs- und Ausführungsplanungen entsprechend LPH 4 und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) von Brückenbauwerken in Stahl-/Stahlverbundbauweise zum Gegenstand hatten
Es werden alle zu Referenzkategorie 2 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
Im Auswahlkriterium 2.1 werden sodann Punkte wie folgt vergeben:
Mindestens drei Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 0,5 Punkt.
Mindestens fünf Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1 Punkt.
Mindestens sieben Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1,5 Punkte.
2.2) Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte, vergleichbare Planungsleistungen, die Entwurfsplanungen entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) von Brückenbauwerken in Stahl-/Stahlverbundbauweise zum Gegenstand hatten
Es werden alle zu Referenzkategorie 2 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" erfüllen und separat jeweils für sich genommen die folgenden Anforderungen vollständig erfüllen:
a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke, entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021, und Tragwerksplanung, entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021, eines Brückenbauwerkes in Stahl-/Stahlverbundbauweise,
b) einschließlich mindestens Entwurfsplanung, entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung).
c) Abschluss der Entwurfsplanung entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) innerhalb der letzten 10 Jahre ab dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Für die eingereichten Referenzprojekte, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, werden im Auswahlkriterium 2.2 Punkte wie folgt vergeben:
Mindestens drei Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 0,5 Punkte.
Mindestens fünf Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 1 Punkt.
Mindestens sieben Referenzprojekte, die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 1,5 Punkte.
Weiter unter II.2.14)
Zu Abschnitt II.2.9) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Entscheidung bei Punktgleichstand:
Kommt es durch die Anwendung der Auswahlkriterien und der vorstehenden, hierzu dargestellten Wertungsmethode zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 3, sodass eine eindeutige und transparente Begrenzung auf drei Bewerber nicht möglich ist, wird nur derjenige auf Platz 3 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.3 den höchsten Durchschnittspunktwert (Ergebnis Rechenschritt 2; vor Umrechnung in die Punkte gemäß Auswahlkriterium) erreicht hat. Lässt sich auch danach nicht eindeutig ermitteln, welche drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind, wird nur derjenige auf Platz 3 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.1 die höchste durchschnittliche Gesamtlänge der Stahl-/Stahlverbundbrücke nachgewiesen hat.
Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn die Zahl der auszuwählenden Bewerber auf Platz 2 und/oder auf Platz 1 mehr als drei beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU-VOB/A; Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
2) Eigenerklärungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; mit dem Teilnahmeantrag ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
3) Eigenerklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation; mit dem Teilnahmeantrag ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde) vorzulegen.
4) Eigenerklärungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; mit dem Teilnahmeantrag ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5) Eigenerklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung; mit dem Teilnahmeantrag sind zur Bestätigung die Gewerbeanmeldung, ein Berufs-/Handelsregisterauszug, die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der erlaubten Berufsausübung vorzulegen.
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
A) Angabe zu Arbeitskräften:
Eigenerklärungen, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; mit dem Teilnahmeantrag ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal anzugeben.
B) Referenzen:
Es werden Angaben in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung nachfolgender Referenzleistungen gefordert. Diese werden im Rahmen der Eignungsprüfung (siehe insbesondere den Abschnitt Mindeststandards) sowie im Rahmen der Auswahlkriterien berücksichtigt (siehe hierzu Abschnitt II.2.9).
1) Referenzen zu ausgeführten Bauleistungen, nämlich:
1.1) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke
1.2) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke im Taktschiebeverfahren (Einzelstützweite)
1.3) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau eines Brückenbauwerks, das einen erhöhten Schweregrad aufweist.
Mehrfachnennungen von Referenzen in den Kategorien 1.1), 1.2) und 1.3) sind zulässig, müssen aber in jeder Kategorie (siehe Formblatt), in der sie berücksichtigt werden sollen, gesondert eingetragen werden. Es werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die vom Bieter in der jeweiligen Kategorie (siehe Formblatt) eingetragen sind.
2) Referenzen über ausgeführte Planungsleistungen, nämlich:
Referenzaufträge aus den letzten 10 Jahren über ausgeführte Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.1:
Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projekts, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
a) Bauleistungen für den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke,
b) mit einer Gesamtlänge von mindestens 60 Metern,
c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Zu beachten sind auch die "Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriteriums 1.1 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.2:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projekts, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
a) Bauleistungen für den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke im Taktschiebeverfahren,
b) wobei in Bezug auf mindestens zwei Stützen eine Einzelstützweite von mindestens 30 m gegeben sein muss,
c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Zu beachten sind auch die "Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriteriums 1.2 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.3:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projektes, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau eines Brückenbauwerks,
a) das einen erhöhten Schweregrad aufweist. Der erhöhte Schweregrad kann sich aus unterschiedlichen Merkmalen / Herausforderungen des Referenzprojektes ergeben. Berücksichtigt werden, gewichtet nach dem Grad der Herausforderung, folgende Merkmale / Herausforderungen: umliegende Bebauung, Verkehrsinfrastruktur im Baufeld, Topographie des Baufelds und Bauzeit. "Umliegend" bezieht sich auf das Baufeld.
Für die Beurteilung, ob nach den vorgenannten Merkmale / Herausforderungen ein erhöhter Schweregrad vorliegt, muss sich aufgrund nachfolgend dargestellter Wertungsmethode ein Punktwert von mindestens 7,5 ergeben:
aa) Für die vom Auftraggeber vorgegebene Bauzeit des Referenzprojektes werden wie folgt Punkte vergeben: Ein Jahr oder weniger: 0 Punkte || mehr als ein Jahr bis 3 Jahre: 2,5 Punkte || mehr als 3 Jahre: 5 Punkte
bb) Für die Topographie des Baufelds des Referenzprojekts werden wie folgt Punkte vergeben: Bauwerk befindet sich in einem Flachland oder Bauwerk überspannt kein Tal in einer Mittel- oder Hochgebirgsregion: 0 Punkte || Bauwerk überspannt ein Tal in einer Mittel- oder Hochgebirgsregion: 5 Punkte
cc) Für die durch das Referenzprojekt beeinflusste Verkehrsinfrastruktur werden wie folgt Punkte vergeben: Durch das Baufeld verlaufen keine Verkehrswege: 0 Punkte || Durch das Baufeld verlaufen verkehrstechnisch untergeordnete Verkehrswege (Wirtschaftswege etc.): 2,5 Punkte || Durch das Baufeld verlaufen verkehrstechnisch bedeutsame Verkehrswege (z.B. Bundes-, Landes, Kreis- oder Gemeindestraßen oder mindestens mehrmals täglich befahrene Schienenverkehrswege oder mehrmals täglich von (gewerblicher) Fracht- oder Fahrgastschifffahrt genutzte Wasserstraßen): 5 Punkte
dd) Für die umliegende Bebauung des Referenzprojekts werden wie folgt Punkte vergeben: Baufeld des Referenzprojekts grenzt nicht an Wohn- und/oder Industriebebauung: 0 Punkte || Baufeld des Referenzprojekts grenzt an Wohn- und/oder Industriebebauung, die jedoch nicht durchgehend ist: 2,5 Punkte || Baufeld des Referenzprojekts grenzt an eine durchgehende Wohn- und/oder Industriebebauung: 5 Punkte. Eine Wohn- und/oder Industriebebauung ist "durchgehend", wenn sie als "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" i.S.d. § 34 BauGB i.V.m. der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu bewerten ist.
b) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Es findet keine kumulierte Betrachtung mehrerer eingereichter Referenzprojekte statt, um die zu vergebenen Punkte zu ermitteln. Die Punkte werden durch separate Bewertung der einzelnen Referenzprojekte ermittelt. Zu beachten sind auch die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden, die die vorgenannten Mindeststandards aufweisen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriterium 1.3 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 2.:
Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von Planungsleistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts erfüllen.
Davon müssen mindestens zwei Referenz-Projekte jeweils für sich separat betrachtet mindestens folgendes zum Gegenstand gehabt haben:
a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021 und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021 für ein Brückenbauwerk in Stahl-/Stahlverbundbauweise,
b) mindestens Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) mindestens Genehmigungs- und Ausführungsplanung entsprechend LPH 4 und 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung),
c) Abschluss der Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Es wird auf die Berücksichtigung der Anzahl und des Gegenstandes der Referenzprojekte gemäß Abschnitt II.9 im Rahmen der Auswahlkriterien hingewiesen.
Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen:
Für alle einzureichenden Referenzen gemäß III.1.3) 1.1 bis III.1.3)2. gelten zudem folgende Mindeststandards:
Für die Eigenerklärungen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Anderenfalls werden die Referenzen nicht gewertet.
Die Eigenerklärung muss Angaben zu mindestens folgenden Aspekten des Referenzprojekts enthalten:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der im eigenen Unternehmen erbrachten Gewerke
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
- Auftragnehmer der Referenz / Leistungserbringendes Unternehmen
- Leistungszeitraum
- alle Angaben die jeweiligen Mindeststandards betreffend.
Bei Referenzprojekten, die zusammen mit anderen ARGE-Partnern oder Unterauftragnehmern erbracht wurden, muss das Unternehmen, das zum Nachweis der Eignung herangezogen werden soll (= das Bewerbergemeinschaftsmitglied oder der Unterauftragnehmer), die Leistungen eigenverantwortlich erbracht haben. Für die Referenz von Planungsleistungen nach III.1.3) 2. genügt es, wenn diese als verantwortlicher Generalplaner erbracht wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt während des gesamten Vergabeverfahrens ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Von anderen Kommunikationswegen bitten wir abzusehen!
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDA20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de