Lieferung, Inbetriebnahme einer 5-Achsen Hochgeschwindigkeits-CNC-Fräsmaschine inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 1160/V23/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpinb.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Inbetriebnahme einer 5-Achsen Hochgeschwindigkeits-CNC-Fräsmaschine inkl. Zubehör
Lieferung, Inbetriebnahme einer 5-Achsen Hochgeschwindigkeits-CNC-Fräsmaschine inkl. Zubehör
Max-Planck-Institut für Neurobiologie des Verhaltens - caesar
Ludwig-Erhard-Allee 2
53175 Bonn
Deutschland
Lieferung, Inbetriebnahme einer 5-Achsen Hochgeschwindigkeits-CNC-Fräsmaschine inkl. Zubehör
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin / der Bieter hat mit der Abgabe des Angebots folgende Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) zu erfüllen:
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
I. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB gegeben sind.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren von der Vergabe ausgeschlossen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.