A 8 Enztalquerung vermessungstechnische Projektbegleitung Referenznummer der Bekanntmachung: A.03781.00.317
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 8 Enztalquerung vermessungstechnische Projektbegleitung
Vermessungstechnische Projektbegleitung
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
Die Autobahn A8 zwischen den Anschlussstellen Pforzheim- Süd und Pforzheim Nord ist auf Grund der beengten Fahrbahnen das letzte Nadelöhr zwischen Karlsruhe und Stuttgart. Der bestehende Fahrbahnquerschnitt in diesem Bereich mit nur 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung ist dem Verkehr nicht mehr gewachsen. Dies verursacht täglich in beiden Richtungen Rückstaus. Die Anwohner in unmittelbarer
Nähe der A8 sind dabei einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Auf Grund der unmittelbaren Lage der Trinkwasserversorgung der Stadt Pforzheim und der Gemeinde Niefern zu dem an der A 8 liegenden Wasserschutzgebiet werden bauliche Vorkehrungen getroffen, dass es nicht zu Belastungen und Gefährdungen des dortigen Grundwassers kommt. Die Anschlussstelle Pforzheim-Ost im Enztal entspricht außerdem aufgrund der räumlichen Zwänge nicht den aktuellen Anforderungen und muss hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Sicherheit verbessert werden. Das Land Baden-Württemberg setzt daher im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der A8 zwischen der AS (Anschlussstelle) Pforzheim/Süd (Nr.45b) und der AS Pforzheim/Nord (Nr.44) um. Hierfür wurde der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 24-0513.2 (A75b/A8)
erwirkt. Der Planfeststellungsbeschluss zu dieser Maßnahme erging im November 2014. Das Bauwerk BW 7118 720 - Grünbrücke "Wurmberg" bei Niefern-Öschelbronn stellt eine Wiedervernetzungsmassnahme dar, die nicht im Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der BAB A8 behandelt ist. Für diese Maßnahme wurde das Baurecht gesondert erwirkt. Die Baumaßnahme umfasst den sechsstreifigen Ausbau
der A8 auf einer Länge von 4,772 km im Bereich von Betr.-km 237+327,830 südlich der Querung der K4500 bis Betr.-km 242+100 östlich der AS Pforzheim/Nord. Des Weiteren ist der Umbau der AS Pforzheim/Ost mit einem vierstreifigen Ausbau der B 10 im unmittelbaren Knotenpunktsbereich mit der A8 vorgesehen. Westlich der bestehenden Tank- und Rastanlage Pforzheim wird der bestehende Parkplatz mit WC (PWCAnlage) moderat erweitert und ausgebaut. Die Ortsstraßen Nieferner Straße /Am Enzberg und Hörnleweg sowie das vorhandene Wirtschaftswegenetz wird der neuen Trassenführung und dem geänderten Querschnitt der A 8 angepasst. Im Zuge der Ausbaustrecke werden die Enz, die B 10, die Bahnstrecke PforzheimMühlacker, die Kreisstraßen K 4500, K 9808, K 9807, zwei Ortsstraßen und ein Wirtschaftsweg gekreuzt. Die heutigen Über- bzw. Unterführungen müssen abgebrochen und durch
Neubauten ersetzt werden, die den topografischen Verhältnissen sowie der neuen Gradiente, Achse und Fahrbahnbreite angepasst sind. Wegen der autobahnnahen Wohnbebauungen sind umfangreiche Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen. Neben Lärmschutzwänden und -wällen, ist von Betr.-km 240+400 bis 240+780 eine 380 m lange Lärmschutzeinhausung geplant. Am Karlsruher Hang sind in den Einschnittsbereichen konstruktive Böschungssicherungen bzw. Stützbauwerke erforderlich.
Die auszuführenden Bauleistungen werden von verschiedenen Auftragnehmern durchgeführt. Folgende zeitgleich laufende Arbeiten werden während der Baumaßnahme für das Hauptlos durchgeführt:
• Los 1 - Verkehrssicherung
• Los 2 - Endgültige Markierung
• Los 3 - Schutzeinrichtungen Endzustand
• Los 4 - Lärmschutzwände
• Los 5 - Grünbrücke Hagenschieß
• Los 6 - BW 7018 694 TBW 3 - K 9808/ K 4573 Eutingen - Niefern über die A8 bei Pforzheim.
• Los 7 - LSA an Anschlusstelle Pforzheim- Ost
• Los 8 - Betriebstechnische Ausstattung Lärmschutzeinhausung
• Los 9 - VKZ- Brücken und wegweisende Beschilderung
• Los 10 - Leitungsbauarbeiten verschiedener Leitungsträger
• Los 11 - PWC Gebäude
Für die Gesamtbaumaßnahme sind Herstellkosten i.H.v. ca. 305 Mio. € angesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (Ausschlusskriterium)
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von 5,0 Mio. €, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
1. Allgemeine Voraussetzungen
- Die Vermessungsleistungen sind verantwortlich von einem Vermessungsingenieur (Dipl.-Ing. TU/FH oder vergleichbar) durchzuführen, der über eine entsprechende Eignung gemäß den Mindestanforderungen unter 2. sowie zusätzlichen Anforderungen nach Aufgabenprofil unter 3. verfügt.
- Für die örtliche Begleitung und Überwachung der vom AN für die Bauabrechnung
durchzuführenden Vermessungen ist eine Fachkraft mit vermessungstechnischer Ausbildung (Mindestanforderung Vermessungstechniker oder vergleichbar) einzusetzen, die über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Bauvermessung vergleichbarer Baumaßnahmen verfügt. Fachkenntnisse und Berufserfahrung der einzusetzenden Fachkräfte sind dem AG nachzuweisen.
- Die Ausführung der Vermessungstechnischen Projektbegleitung ist jeweils mit 2°Werktagen Vorlauf beim VPB durch den AN Hauptlos und AN Fachlosen in Abstimmung mit AG abzurufen.
• Bestätigung der Einsatzbereitschaft vor Ort spätestens 48 Stunden nach Abruf.
- Werden AN eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein.
2. Mindestanforderungen nach Aufgabenprofil
- Bau- und Erhaltungsmaßnahmen Fahrbahn mit geringem Umfang (zwischen 2 AS); ohne Tunnel (geschlossene Länge ab 80 m); ohne große Brücken (lichte Weite größer 10 m)
• 2-facher Nachweis über Erstellung und Ausgleichung eines Festpunktfeldes hoher Genauigkeit mit einer Mindestausdehnung von 3 km;
• Mehrjährige Erfahrung (min. 3 Jahre) als vermessungstechnischer Projektleiter
(Truppführer) im Straßen- und Tiefbau;
• Nachweis, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente die geforderten
Genauigkeiten gemäß DIN 18710-1 erfüllen;
3. Zusätzliche Anforderungen nach Aufgabenprofil
- Bau- und Erhaltungsmaßnahmen Fahrbahn größeren Umfanges (mehr als 2 AS); ohne Tunnel (geschlossene Länge ab 80 m); ohne große Brücken (lichte Weite größer 10 m)
• 2-facher Nachweis über Erfahrung in der vermessungstechnischen Betreuung von
Fahrbahnen mit mehrstreifigem Richtungsverkehr; Ausdehnung min. 3 km entlang der Fahrbahnachse;
• Benennung einer weiteren Person mit entsprechender Eignung die den
Hauptverantwortlichen vertreten kann;
• Erfahrung in der Auswertung kinematischer Messverfahren;
- Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von Ingenieurbauwerken
• 1-facher Nachweis über Erfahrung mit Ingenieurbauwerken vergleichbarer Art und einem Gesamtbauvolumen von min. 20 Mio. €.
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (sieheTeilnahmeunterlagen).
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Nachweis des besonderen Berufstandes und
der Qualifikation als "Ingenieur" gem. §§ 44,75 Abs. 2 VgV
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Unterlagen zu verwenden. Die Unterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Das Angebotist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Angebot
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur technischen Ausstattung des Unternehmens. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
- Vertragsbedingungen
- Eigenerklärung nach Art.5k VO(EU) Nr.833-2014
- Leistungsverzeichnis
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
- Projektverantwortliche des AN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de