Strategische Beratung UEFA EURO 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: F025/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische Beratung UEFA EURO 2024
Strategische Beratung des EURO-Beauftragten und der Geschäftsführung der UEFA EURO 2024 in der Host City Dortmund bei der Vorbereitung und Umsetzung der Fußballeuropameisterschaft 2024.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
(1) Erstellung des Host City Konzeptes über alle Entwurfsphasen/-stufen, dabei Zusammenarbeit mit dem Euro-Beauftragten, der Geschäftsführung und den AGn Fan Zone, Marketing & Services, Volunteering, Sicherheit, Mobilität und Nachhaltigkeit sowie Analyse der geplanten Maßnahmen. Dabei Zusammenführung der Teilkonzepte, Finalisierung des Host City Konzeptes und Berücksichtigung Vorgaben der EURO 2024 GmbH
(2) Fortführung der Maßnahmen- und Kostenplanung bis nach Turnierende, Unterstützung des Projektcontrollings u. a. mit ergänzenden Tools, Budgetüberwachung und Anpassung von Planungen an laufende Erfordernisse
(3) Unterstützung des Euro-Beauftragten und der Geschäftsführung bei der Erfassung, Strukturierung, Auslegung und Übermittlung aller benötigten Informationen für die Planung und Umsetzung der EURO 2024 in der Host City Dortmund
(4) Unterstützung von internen und externen Kommunikations- und Abstimmungsprozessen. Daraus abgeleitet ggfs. die Abstimmung zwischen sämtlichen externen und internen Stakeholdern
(5) Unterstützung des Euro-Beauftragten und der Geschäftsführung bei Kommunikation und Zusammenarbeit mit der EURO 2024 GmbH sowie den dort vereinten Organisationen UEFA und DFB. Dies schließt die Analyse, die Interpretation und den Abgleich der von diesen Organisationen definierten Anforderungen mit den durch die Host City entwickelten Maßnahmen ein. Zu den genannten externen Partnern können in bestimmten Fällen auch weitere Institutionen hinzukommen, wie z. B. beteiligte Bundes- und Landesministerien.
(6) Abgleich vorhandener Detailplanungen mit dem Host City Konzept, Implementierung der Teilkonzepte, Mithilfe und Vorbereitung von Ausschreibungen
(7) Expertise im Bereich von Fußballgroßveranstaltungen mit dem Ziel, den Euro-Beauftragten, die Geschäftsführung und die AGn bestmöglich auf das Event vorzubereiten
(8) Erstellung eines ausführlichen Evaluations- und Abschlussberichtes zur Vorlage in den politischen Gremien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strategische Beratung UEFA EURO 2024
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDEQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland