Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund Referenznummer der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Auftrag_21-1269
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.post-welters.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund
Sanierung Schloss Bodelschwingh in Dortmund, 1. Bauabschnitt - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne Mwst.: 4.325.210 Euro
(anrechenbare Baukosten, KG 300 + 400, für BA I)
Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen für die Sanierung des Schlosses Bodelschwingh im ersten Bauabschnitt stufenweise zu beauftragen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Stufe 1: LPH 3 Stufe 2: LPH 5 - 9
Die stufenweise Beauftragung ergibt sich aus der gestuften Fördermittelantragstellung und -bewilligung.
Durch eine umfangreiche Bestandserfassung und Bestandsbewertung des lokal wie auch überregional bedeutenden Denkmals Schloss Bodelschwingh wurden auch mithilfe vieler in denkmalpflegerischen Fragen versierter Fachleute unterschiedlicher Fachgebiete Grundlagen erarbeitet, die die notwendigen Sanierungs- und Restaurierungserfordernisse für eine dauerhafte Sicherung der Denkmalsubstanz definieren. Ziel war die Bestands- und Schadensaufnahme nebst Konzepterarbeitung und die Formulierung eines dauerhaft nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Nutzungskonzeptes.
Die Ergebnisse wurden in einer Dokumentation zusammengefasst, die als Grundlage für die Beantragung von verschiedenen Fördermitteln diente. So liegt für die Maßnahme schon für die Grundlagenermittlung eine Bewilligung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Programm "Denkmalförderprogramm 2018 - Baudenkmalpflege" vor. Weiterhin liegt eine Förderzusage vom Bund für das Programm "Zuschüsse des Bundes für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland" vor.
Die notwendigen Maßnahmen im 1. Bauabschnitt umfassen insbesondere folgende gerüstabhängige Arbeiten: Gerüstarbeiten, Fassadensanierung, Putzarbeiten außen, Dachsanierung, Statische Ertüchtigung, Bekämpfender & Vorbeugender Holzschutz, Schadstoffentfrachtung, Tischlerarbeiten - Fenster, Abbruch- und Rückbauarbeiten, Schlagläden (Sonnenschutz), Baureinigungsarbeiten, Blitzschutzanlage.
Weitere, gerüstunabhängige Arbeiten werden in einem nachfolgenden 2. Bauabschnitt durchgeführt, insbesondere dann mit Blick auf Arbeiten im Inneren sowie auf Technische Anlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Zunächst wird die Stufe 1 (LPH siehe oben) beauftragt. Die weitere Stufe 2 (LPH siehe oben) beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen, vorbehaltlich der Bewilligung der notwendigen Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Weiterhin sieht der Auftraggeber auch die optionale Beauftragung der Leistungen für den Bauabschnitt II, ebenfalls vorbehaltlich der Bewilligung der dafür nötigen Fördermittel.
Das in Abschnitt II.2.7 genannte Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der LPH 8. Restleistungen der LPH 8 sowie die Leistungen der LPH 9 (nur Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Technische Ausrüstung) sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes oder eines weiteren Angebotes zu erteilen.
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Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (Deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ56506
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de