Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für Infrastruktur -, Geo-IT- und Fachverfahrensspezifische Projekte Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-276
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für Infrastruktur -, Geo-IT- und Fachverfahrensspezifische Projekte
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Dienstleistungen für die technische Projektleitung und technische Projektunterstützung für verschiedene Geo-IT- und fachverfahrensspezifische Projekte für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie seiner nachgeordneter Bereiche, insbesondere des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Dienstleistungen für die technische Projektleitung und technische Projektunterstützung für verschiedene geo-IT und fachverfahrensspezifische Projekte für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie seiner nachgeordneter Bereiche, insbesondere des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fujitsu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYWGX9RLPP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.