Neubau Schulbauten Düsseldorf Benrath Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0826
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulbauten Düsseldorf Benrath
Neubau Schulbauten
Bau von Schulgebäuden in Düsseldorf Benrath
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf durfte die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz Aktiengesell-schaft ("IDR AG") gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 3 lit. c) VOB/A EU im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung nur eines einzigen Wirtschaftsteilnehmers mit dem Neubau der beiden Schulbauten (Schloß-Gymnasium Benrath und Realschule Benrath nebst Vierfach-Sporthalle) auf dem bereits seit mehreren Jahren im Eigentum der IDR AG ste-henden Grundstück Benrodestraße / Marbacher Straße aus den folgenden Gründen beauftragen:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich im Rahmen ihrer Beschaffungsautonomie dazu ent-schieden, das Schulprojekt auf dem im Eigentum der IDR AG stehenden Grundstück zu verwirklichen, weil ein anderes Grundstück in vergleichbarer Größe und mit vergleichbaren Lagevorteilen im Stadtteil Benrath weder im öffentlichen noch im privaten Eigentum vorhanden ist und somit einzig die IDR AG - als Eigentümerin des Grundstückes - in der Lage war, den hiesigen Auftrag auszuführen. Ein Grundstück in einem anderen Stadtteil kam nicht in Betracht, weil es sich bei den neu zu errichtenden Schulen - dem Schloß-Gymnasium Benrath und der Realschule Benrath - um zwei bestehende und integrierte Schulen vor Ort handelt und sich der neue Stand-ort damit aus schulorganisatorischen Gründen zwingend in räumlicher Nähe zum bisherigen Standort befinden musste. Als Grenze des für die Schülerinnen und Schüler Zumutbaren wurde dabei ein Radius von rund 1,5 km für den neuen Schulstandort angesetzt. Zudem musste der neue Schulstandort ausreichend Platz für die zwei Schulgebäude nebst Vierfach-Sporthalle bieten. Dieses Anforderungsprofil wird im Stadtteil Düsseldorf-Benrath einzig durch das Grundstück der IDR AG erfüllt, da es mit ca. 19.500 m² über ausreichend Platz für den neuen Schulkomplex verfügt und lediglich rund 500 m Luftlinie von dem bisherigen Standort entfernt liegt. Im Übrigen passt das Grundstück auch aus städtebaulichen sowie verkehrstechnischen Gründen in das Anforderungsprofil für den neuen Schulstandort. Ein anderes im Stadtteil Benrath gelegenes und im Hinblick auf Größe und Lagevorteile vergleichbares Grundstück existiert nicht. Damit kam für die Verwirklichung des neuen Schulkomplexes auch einzig das Grundstück der IDR AG in Betracht. Aufgrund des im Eigentum an dem Grundstück begründeten Ausschließlichkeitsrechtes, konnte die IDR AG gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 3 lit. c) VOB/A EU mit dem Neubau der Schulbauten im We-ge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung nur eines einzigen Wirtschaftsteilnehmers beauftragt werden.
Der unter Ziff. II.1.7) geschätzte Auftragswert in Höhe von 139.056.617 EUR bezieht sich auf den Wert der dem Anwendungsbereich des Vergaberechts gem. § 103 Abs. 3 S. 2 GWB unterliegenden Bauleistung. Darüberhinausgehende Kosten für Erwerb, Miete oder Pacht des Grundstücks wurden als Kosten für dem Anwendungsbereich des Vergaberechts gem. § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB entzogene grundstücksbezogene Geschäfte nicht berücksichtigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Schulbauten Düsseldorf Benrath
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düssseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.