Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung für die Technische Hilfeleistung und Außenbrandbekämpfung in den Jahren 2022 und 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6132 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung für die Technische Hilfeleistung und Außenbrandbekämpfung in den Jahren 2022 und 2023
Die Feuerwehr Bielefeld schreibt die Lieferung von "leichter" Feuerwehrschutzkleidung für die Jahre 2022 und 2023 aus. Bestandteil der Schutzkleidung ist eine Jacke nach DIN EN 469 (Level 1) und einer Bundhose (ohne Hosenträger) nach DIN EN ISO 11612. Ergänzend dazu erfolgt die Ausschreibung auf Basis der DGUV Information 205-014.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Die im Leistungsverzeichnis (LV) angegebenen Mengen (Gesamtbedarf in 2022: 630 x Jacke + 990 x Hose und in 2023: 740 x Jacke + 740 x Hose) ergeben sich aus der Kostenschätzung und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und stellen die Mindestabnahmemenge dar.
Die Lieferung der Artikel erfolgt voraussichtlich in zwei Teilmengen (je eine Lieferung für die beiden o. g. Jahre) entsprechend der im jeweiligen Jahr bereitgestellten Haushaltsmittel. Sollte eine Lieferung im laufenden Jahr (2022) nicht mehr möglich sein, werden für das Jahr 2023 max. zwei (Teil-)Lieferungen angestrebt. Eine Aufteilung der Gesamtauftragsmenge in kleinere Teillieferungen ist zu gewährleisten. Jede (Teil-) Lieferung hat innerhalb der jeweils angebotenen Lieferfristen zu erfolgen.
Eine Mehrabnahme von bis zu 5 % - abhängig von Personalveränderungen - bleibt vorbehalten.
Die Lieferzeit beinhaltet die Zeit ab Beauftragung, inkl. der Anprobe zur Größenermittlung beim Auftraggeber, bis zum Eintreffen der Ware an der genannten Lieferadresse. Angebote mit einer Lieferzeit von unter 56 Tagen (acht Wochen) erhalten die maximal möglichen 50 Wertungspunkte. Angebote mit einer Lieferzeit von länger als 175 Tagen (25 Wochen) erhalten null Wertungspunkte. Alle anderen Angebote erhalten Wertungspunkte entsprechend der Bewertungsmatrix.
Die angebotenen maximalen Lieferzeiten sind verbindlich einzuhalten. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann (Einzelauftrag), für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der (Einzel-)Auftragssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Feuerwehrschutzkleidung für die Technische Hilfeleistung und Außenbrandbekämpfung in den Jahren 2022 und 2023
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem X-Rechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die X-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Zahlungsbedingungen s. § 17 VOL/B
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91SE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]