Beschaffung eines Rettungswagens (RTW) für die Feuerwehr der Hansestadt Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Rettungswagens (RTW) für die Feuerwehr der Hansestadt Herford
Kauf eines Rettungswagen Typ „C“, gemäß DIN EN 1789:2020, bestehend aus einem Fahrgestell und Kofferaufbau (crashgetestet / überrollgetestet gemäß ECE-R66 mit Nachweis) und sonstiger Ausstattung sowie medizinischer Ausstattung. Konzeptionell sollen beide Fahrzeugkomponenten (Aufbau u. Fahrgestell) für einen eventuellen Fahrgestellwechsel/Kofferwechsel geeignet sein. Qualitätszertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 sowie ISO 14001 sind auf Anforderung nachzuweisen. Zul. Gesamtgewicht ca. 5000kg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung eines Rettungswagen Typ „C“, gemäß DIN EN 1789:2020, bestehend aus einem Fahrgestell und Kofferaufbau (crashgetestet / überrollgetestet gemäß ECE-R66 mit Nachweis) und sonstiger Ausstattung sowie medizinischer Ausstattung. Konzeptionell sollen beide Fahrzeugkomponenten (Aufbau u. Fahrgestell) für einen eventuellen Fahrgestellwechsel/Kofferwechsel geeignet sein. Qualitätszertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 sowie ISO 14001 sind auf Anforderung nachzuweisen. Zul. Gesamtgewicht ca. 5000kg. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.