Wirtschaftliche Impulse durch erneuerbare Energien in Deutschland und wissenschaftliche Unterstützung für Fachpublikationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, der EU und weltweit Referenznummer der Bekanntmachung: IC4-23305/006#026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftliche Impulse durch erneuerbare Energien in Deutschland und wissenschaftliche Unterstützung für Fachpublikationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, der EU und weltweit
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Siehe Ziffer II 1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.
- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu erklären.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies entsprechend zu erklären.
- Formlose Eigenerklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§124 GWB) bzw. muss (§123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Dies gilt gleichermaßen für Unterauftragnehmer und/oder jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Für die Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, sind neben den Namen und der beruflichen Qualifikation auch die Erfahrungen sowie ggf. für den Auftrag relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen aufzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst spätestens am 24.11.2022 12 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elekronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite "www.evergabe-online.info" oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (030[gelöscht] (zu ortsüblichen Festnetgebühren) oder per E-Mail "[gelöscht]" erhalten.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 18.11.2022 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de