Wiederaufbau Scheffelhalle Singen - Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.singen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederaufbau Scheffelhalle Singen - Tragwerksplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, §51 für den Wiederaufbau der Scheffelhalle in Singen.
Singen
Die alte Scheffelhalle wurde 1925 anlässlich eines Sängerfestes als Provisorium erbaut.
In dem Gebäude fanden Boxkämpfe, Flohmärkte, Konzerte, Vereinsfeste, Hochzeiten, kleinere Messen, Theateraufführungen, Abi-Bälle und Fastnachtsveranstaltungen statt. Auch wurde das Gebäude für Proben von Musikvereinen, dem Fanfarenzug oder den Fahnenschwingern zur Verfügung gestellt. In Zeiten der Pandemie diente die Scheffelhalle einer Tanzschule während eigener Umbaumaßnahmen als Ersatzunterkunft.
In der Nacht auf den 17.November 2020 brannte die denkmalgeschützte Scheffelhalle bis auf die Grundmauern nieder. Nur etwa eine Woche nachdem im Gemeinderat ein Konzept für eine Grundsanierung dieses fast 100-jährigen Singener Wahrzeichens vorgestellt wurde.
Die neue Scheffelhalle soll so wieder aufgebaut werden, dass diese als Scheffelhalle wieder erkennbar ist. Dies ist ein wesentlicher Punkt bei Umsetzung der anstehenden Planungsaufgaben.
Die bisherigen Nutzungen der Scheffelhalle sollen auch in Zukunft wieder möglich sein. Das alte Raumprogramm soll lediglich - bei Einhaltung der aktuellen Bauvorschriften (VStättVO, GEG, etc.) – optimiert werden.
Die Kubatur des neuen Gebäudes darf nicht mehr als 10% von der alten Kubatur abweichen (Wiederaufbau „gleicher Art und Nutzung“).
Das neue Gebäude soll auf Wunsch des Gemeinderats in Holzbauweise errichtet werden, einen möglichst hohen energetischen Standard aufweisen und auch hinsichtlich der verwendeten Baustoffe möglichst nachhaltig und zukunftsweisend sein.
Ein Antrag auf Zuschüsse aus dem Holzbau Innovativ-Programm des Landes Baden-Württemberg wurde auf Basis der Bestandspläne bereits gestellt.
Als Innovation wurde die nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) eigentlich nicht zulässige Verwendung von Holz als Baustoff in den Außenwänden der mehrgeschossigen Versammlungsstätte ins Feld geführt. Nach §3 (2) VStättVO müssen die Außenwände einer mehrgeschossigen Versammlungsstätte aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Die Auftraggeberin hat bereits eine schalltechnische Untersuchung durchführen sowie ein Bodengutachten erstellen lassen.
Darüber hinaus wurde aufgrund der geplanten Abweichungen vom Baurecht - brennbare Baustoffe in den Außenwänden einer mehrgeschossigen Versammlungsstätte – eine brandschutztechnische Stellungnahme veranlasst, welche die Randbedingungen aufzeigt, unter denen die Verwendung brennbarer Baustoffe in den Außenwänden toleriert werden kann, und weitere oben noch nicht erwähnte aus brandschutztechnischer Sicht einzuhaltende technische Notwendigkeiten definiert.
Eine ausführliche Baubeschreibung ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Daneben sind Bestandspläne, Grundrisse und Fotos der „alten“ Scheffelhalle den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Die Planungsleistung wird der Honorarzone III zugeordnet. Nach Beauftragung muss sofort mit der LPH 1 begonnen werden.
Aufgrund der Bedingungen des Vertrags mit der Gebäudeversicherung muss bis zum 30.10.2023 die Zuschlagserteilung für Bauaufträge mit einem Volumen von rd. 2,7 Mio. € erfolgt sein.
Sollte dies nicht bis zu diesem Termin erfolgt sein, entsteht der Stadt Singen ein finanzieller Schaden.
Beginn Planungsphase: November 2022 bis ca. November 2023 Beginn Bauphase: ca. Dezember 2023 bis Mai 2025 Als reine Bauzeit sind höchstens 18 Monate vorgegeben Der Neubau soll im Mai 2025 abgeschlossen sein, um statt der bereits für das alte Gebäude geplanten Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen der Scheffelhalle, die Einweihung des neuen Gebäudes feiern zu können.
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400): ca. 4,7 Mio. Euro netto.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 51. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Aufgrund der hinreichend begründeten Dringlichkeit wird die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge auf 15 Tage gem. §17 Abs. 3 VgV verkürzt.
Aufgrund der hinreichend begründeten Dringlichkeit wird die Frist für den Eingang der Erstangebote auf 10 Tage gem. §17 Abs. 8 VgV verkürzt.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Tragwerksplanung werden zunächst die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 6 und ggf. besondere Leistungen sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Bedingungen des Vertrags mit der Gebäudeversicherung muss bis zu einem bestimmten Stichtag die Zuschlagserteilung für Bauaufträge mit einem Volumen von rd. 2,7 Mio. € erfolgt sein.
Sollte dies nicht bis zu diesem Stichtag erfolgt sein, entsteht der Stadt Singen ein finanzieller Schaden. Daher ist eine schnellstmögliche Vergabe der Planungsleitungen mit einem beschleunigten Verfahren erforderlich. Der Stichtag wurde nicht durch die Vergabestelle festgesetzt, sondern durch die Versicherung bestimmt. Durch die Vergabestelle ist keine selbstverursachte Verzögerung festzustellen, welche eine frühere Vergabe verhindert hätte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 02.08.2022, 12:00 Uhr. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 04.08.2022.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Singen ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Bodengutachten, Schallschutzgutachten, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens. Ein Brandschutzgutachten ist aktuell in Bearbeitung. Sofern dies zur 2. Stufe des Verfahrens vorliegt, wird dies ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.