Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Bau einer Beobachtungsstation / Erweiterung der zentralen Notaufnahme/ZNA - Planungsleistungen der Architektur - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-8, § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-BKB-ZNA-01-Architekten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergmannsheil-buer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Bau einer Beobachtungsstation / Erweiterung der zentralen Notaufnahme/ZNA - Planungsleistungen der Architektur - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-8, § 34 HOAI
Die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen beabsichtigt auf dem Gelände der Klinik die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus zwischen zwei Gebäudeteilen, in denen sich aktuell zum einen die Chirurgische Ambulanz und zum anderen die Zentrale Notaufnahme des Klinikums Bergmannsheil befinden.
Des Weiteren sollen zusätzliche Räumlichkeiten für die bestehende Chirurgische Ambulanz geschaffen werden.
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH Schernerweg 4 45894 Gelsenkirchen
Die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen beabsichtigt auf dem Gelände der Klinik die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus zwischen zwei Gebäudeteilen, in denen sich aktuell zum einen die Chirurgische Ambulanz und zum anderen die Zentrale Notaufnahme des Klinikums Bergmannsheil befinden.
Der neue Anbau soll die beiden Gebäudeteile organisatorisch miteinander verbinden, damit dort eine Beobachtungsstation mit 6 Betten (3x2 Betten) und die Notaufnahme der Kinderklinik mit 6 Untersuchungsräumen (jeweils mit Nebenraumprogramm) untergebracht werden kann. Zur Anbindung des Anbaus an die Bestandsgebäude soll eine gemeinsame Anmeldetheke und ein gemeinsamer Stützpunkt für die Notaufnahmen Bergmannsheil und Kinderklinik eingerichtet werden.
Des Weiteren sollen zusätzliche Räumlichkeiten für die bestehende Chirurgische Ambulanz geschaffen werden. Bedingt durch den Anbau und die Verbindung der aktuellen Gebäudeteile sind weitere bauliche Anpassungen und Optimierungen in den Bestandsgebäuden notwendig. Dazu gehören die Flächen der Zentralen Notaufnahme Bergmannsheil, des Chirurgischen Ambulanzzentrums, der Bereich der Eingangshalle und die Schaffung eines neuen Bettentransportwegs mit Anbindung an die vorhandenen Durchladeraufzüge.
BGF: rund 500m2 Neubau (Anbau)
BGF: rund 300m2 bauliche Anpassung ZNA und Eingangshalle für Transportwege
BGF: rund 100m2 bauliche Anpassung Chirurgisches Ambulanzzentrum
Aufgrund bereits im Vorfeld erbrachter Planungsleistungen werden die Unterlagen der LPH 1 und 2, § 34 HOAI den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind der weiteren Planung zu Grunde zu legen.
Der im Vergabeverfahren geforderte Leistungsumfang erstreckt sich auf die Leistungsphasen 3-8, § 34 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation).
Die Architekturplanung hat die Planung der Außenanlagen (KG 500) und die Planung der Ausstattung (KG 600) mitzuumfassen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt gemäß HOAI.
Die Vergabe der Bauleistungen wird in Einzelvergaben nach den entsprechend anzuwendenden vergaberechtlichen Grundlagen ausgeschrieben.
Dem Bauvorhaben liegt keine Fördermaßnahme zugrunde.
Baukosten nach Kostengruppen (Brutto):
KG 300 1.949.500,00 EUR
KG 400 556.450,00 EUR
KG 500 54.000,00 EUR
KG 600 102.800,00 EUR
KG 700 776.844,50 EUR
Besondere Bedingungen:
Eine Beeinträchtigung des Krankenhausbetriebes bei Durchführung der Baumaßnahme ist möglichst zu vermeiden.
Beginn der Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung. Der Baubeginn hat entsprechend des Planungsfortschritts schnellstmöglich zu erfolgen. Der Auftraggeber geht derzeit von einem Baubeginn im 2. Quartal 2023 aus.
Die Bauzeit wird mit ca. 18 Monaten angenommen.
Die örtliche Präsenz in Gelsenkirchen ist in engen Intervallen gemäß Planungserfordernissen sicherzustellen.
Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist möglichst sicherzustellen. Projekt- und Planbesprechungen finden in Gelsenkirchen statt.
Eine Besichtigung des Baugrundstücks bzw. der örtlichen Gegebenheiten zur Erstellung der Konzeption/Erstangebot kann innerhalb der Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) optional wahrgenommen werden. Termine zur Objektbesichtigung sind auf Anfrage über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Architekturbüro Fittkau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYWGZL07KH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de