IBM Dienstleistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der Software AREMA Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-250-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
IBM Dienstleistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der Software AREMA
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der Software AREMA. Es ist geplant einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über zwei Jahr abzuschließen. Des Weiteren sollen 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr berücksichtigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand.
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der Software AREMA. Es ist geplant einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über zwei Jahr abzuschließen. Des Weiteren sollen 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr berücksichtigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand.
2 x 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die notwendigen Dienstleistungen in Verbindung mit der Software AREMA können gemäß zuständiger Fachabteilung nur durch die Firma IBM erbracht werden, da nur diese als Hersteller über die fachlichen Entwicklungsressourcen verfügt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG65MF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland