Kanalbau in der Stockacher Str. BA 1 Referenznummer der Bekanntmachung: EBS22-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalbau in der Stockacher Str. BA 1
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach HOAI § 41 ff in Verbindung mit Anlage 12 sowie die besonderen Leistungen der LPH 7 und 8, ebenso Vermessungsleistungen für den Kanalbau in der Stockacher Straße BA 1 in Tuttlingen.
Stockacher Straße 78532 Tuttlingen
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Tuttlingen (EBS) schreibt die Ingenieurleistungen für den Kanalbau im 1. Bauabschnitt der Stockacher Straße aus. Es ist vorgesehen, die bestehende Mischwasserdole aus dem Seitenstreifen in die Stockacher Straße zu verlagern und die in einem vorlaufenden Bauabschnitt begonnene Auftrennung in Regen- und Mischwasser durch den Einbau zweier Rahmenprofile (B x H 1.400 mm x 2.150 mm) in Richtung Süden fortzusetzen. Seitlich zufließende Hauptkanäle sollen ebenso wie bestehende Grundstücksleitungen an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen werden. Eine erste Kostenschätzung geht von Nettobaukosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR aus. Die Umsetzung des Bauvorhabens soll im Zuge einer Straßenumgestaltung erfolgen, deren ingenieurtechnische Begleitung aber nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Stufe 1 - LPH 2-3
Stufe 2 - LPH 5-7
Stufe 3 - LPH 8
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaueschingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78166
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLL6543
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19