Durchführung VAIT-Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen; Bekanntmachung (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0877-000 (Kopie)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung VAIT-Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen; Bekanntmachung (Kopie)
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Abs. 3 FinDAG die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern mit der Durchführung einer IT-Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs.1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG.
Die aufsichtliche IT-Prüfung dient der Kontrolle, ob das Versicherungsunternehmen die Vorgaben der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) erfüllen. Über das Ergebnis der IT-Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die IT-Prüfung ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Versicherungsunternehmen oder dessen IT-Dienstleister durchzuführen (ggf. unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher oder ordnungsbehördlicher Maßnahmen oder Vorgaben des Auftragsgebers zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Pandemie).
Durchführung einer IT-Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG.
Die Prüfung soll alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der versicherungsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 03.03.2022 veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In einem vorangegangenen offenen Verfahren wurden keine wertbaren Angebote abgegeben, § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Durch das erfolglose offene Verfahren trat zudem eine Verzögerung auf, die nicht von der Auftraggeberin zu vertreten war und das einhalten gesetzlicher Mindestfristen unzumutbar machte, § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV; das Verhandlungsverfahren fand daher mit einer verkürzten Angebotsfrist statt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt "Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung bzw. dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G65EF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-3580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de