Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0175-38-VgV
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 202-575624)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Verträgen zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports auf Dritte nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für drei Jahre zzgl. zweier Verlängerungsoptionen bis längstens zum 31. Januar 2029 (Optionszeitraum). Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf (rahmenvertragliches Element). Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch.
Die Beauftragung erfolgt je Los durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Sinne von § 13 Abs. 1 RettG NRW. Insgesamt werden 8 Lose vergeben (ein Auftragnehmer je Los und je ein Öffentlich-rechtlicher Vertrag).
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. § 17 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn:. 01.01.2024
Ende: 31.12.2027
Dieser Vertrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerung:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längestens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Beginn:. 01.02.2024
Ende: 31.01.2027
Dieser Vertrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerung:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längestens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Die vorstehende Änderung gilt für die Lose
A - RW Neunkirchen - Seelscheid
B - RW Much und Ruppichteroth
C - RW Windeck und Eitorf
D - RW Sankt Augustin
E - RW Rheinbach
F - RW Bornheim
G - RW Swisttal
H - RW Wachtberg