HLSK-Ertüchtigungsmaßnahmen Terminal 1 & 2 am Flughafen Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 1-1-160125-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stuttgart-airport.com
Abschnitt II: Gegenstand
HLSK-Ertüchtigungsmaßnahmen Terminal 1 & 2 am Flughafen Stuttgart
Ertüchtigung der Terminals 1& 2 am Flughafen Stuttgart mit den erforderlichen Entrauchungs- und RWA-Maßnahmen inkl. Austausch der Entrauchungsventilatoren sowie allen baulichen und technischen Begleitmaßnahmen mit folgenden Gewerken:
_ Los 1-Austausch- und Nachrüstung Entrauchungsanlagen
_ Los 2-Gebäudeautomation als automatisierte Entrauchung inkl. MSR-Verkabelung
_ Los 3-Elektro – Stromversorgungszuleitung zu Schaltschränken
_ Los 4-Allg. Trockenbauarbeiten (Decken/Wände) +Trockenbau Staubwände
_ Los 5-Betonbauarbeiten
_ Los 6-Stahlbau-, Metallbau- und Fensterbauarbeiten
Austausch und Nachrüstung Entrauchungsanlagen im Terminal 1 und Terminal 2
Flughafen Stuttgart
Austausch und Erneuerung von ca. 21 Entrauchungsventilatoren (Luftmenge von ca. 7.500 m³/h bis ca. 78.000 m³/h) und Neuinstallation von ca. 5 neuen Entrauchungsanlagen im Terminal 1 und Terminal 2. Ausstattung der Ventilatoren mit Stoßimpuls-Meßsystem. Nachrüstung im Bestand im Terminal 1 von 5 Spüllüftungsanlagen (je ca. 10.000 m³/h) inkl. Steuerung mit FU.
Bei allen Entrauchungsanlagen inkl. Anpassung bzw. Neuinstallation der Entrauchungskanalnetze (aus Kalzium-Silikat oder verzinktem Blech).
Zur Schaffung von Baufreiheit für die neuen Entrauchungsanlagen müssen in Teilen bestehende Installationen (Heizung, Kälte, Lüftung, Sanitär) de- und remontiert werden.
Zur Einbringung der Ventilatoren auf dem Dach oder den Terrassen werden Kranarbeiten auch im Sicherheitsbereich erforderlich.
Die Arbeiten finden in allen fünf Ebenen der beiden Terminals an unterschiedlichen Örtlichkeiten statt. Weiterhin finden auch Arbeiten im Sicherheitsbereich statt
Gebäudeautomation als automatisierte Entrauchung inkl. MSR-Verkabelung im Terminal 1 und Terminal 2
Flughafen Stuttgart
Aufbau neuer Gebäudeautomationsanlagen (MSR-Technik) zur automatisierten Steuerung von mechanischen Entrauchungsanlagen und Nachströmungen mittels fehlersicherer SPS-Steuerungen samt Peripherie. Das Fabrikat der fehlersicheren Steuerung steht fest.
Untergliederung in vier ISP´s (Schaltanlagen) im Terminal 1 und ein ISP im Terminal 2. Ersetzen der bestehenden alten Entrauchungsschaltschränke (drei analoge Schaltschränke im Terminal 1 und ein analoger Schaltschrank im Terminal 2) mittels Umschluss Szenario für Szenario auf die neuen ISP´s. Demontage der alten Schaltanlagen.
Aufbau vier identischer neuer Feuerwehrangriffspunkte (FAP-Tableaus) an zwei Standorten mit Umschluss von ca. 65 Szenarien vom bisherigen analogen FAP auf die neuen fehlersicheren FAP-Steuerungen (im Bestand schon vorhanden).
Die Programmierung der fehlersicheren Steuerungen erfolgt bauseits, hier sind die Schnittstellen bei der Schaltschrankplanung und -ausführung zu beachten.
Zusätzlich Aufbau neuer MSR-Verkabelung für die Entrauchungsanlagen und Nachströmöffnungen in allen Ebenen der Terminals 1 und 2 im laufenden Betrieb, Ausführung weitestgehend in E30 oder E90-Verlegung. Zusätzlich Aufbau eine Brandschutz-Busverkabelung zwischen den neuen ISP´s.
Die Arbeiten finden in allen fünf Ebenen der beiden Terminals an unterschiedlichen Örtlichkeiten statt. Weiterhin finden auch Arbeiten im Sicherheitsbereich statt.
Elektro – Stromversorgungszuleitung zu Schaltschränken
Flughafen Stuttgart
Installation von Verteilerzuleitungen in Funktionserhalt E90, zur Versorgung von MSR-Entrauchungsschaltschränken im Terminal 1, Terminal 1 Westerweiterung und im Terminal 2.
Im Terminal 1 sind für insgesamt 4 MSR-Schaltschränke mit Leistungen von 95kW, 83kW, 70kW und 6kW die Zuleitungen zu installieren. Hinzu kommen noch 4 Zuleitungen für Spüllüftungen mit je 5kW in Treppenhäusern.
Im Terminal 2 ist ein Entrauchungsschaltschrank von 55kW sowie eine Spüllüftung mit 5kW zu versorgen.
Ausgehend von den jeweiligen NSHV-SV der Terminals, werden die Entrauchungsschaltschränke versorgt. Die Spüllüftungen werden an den örtlichen SV-Unterverteilern angeschlossen.
Für die Installation sind neue Trassenwege zu erschließen und die Trassensysteme neu zu erstellen.
Die Installation erfolgt über die gesamte Terminalfläche, in öffentlichen wie auch nicht öffentlichen sowie land- und auch luftseitigen Bereichen.
Allgemeine Trockenbauarbeiten (Decken/ Wände) + Trockenbau Staubwände
Öffnen und schliessen von Bestandsdecken für TGA Massnahmen. Die Decken bestehen aus revisionierbaren Metalldecken und aus geschlossenen GK und Spritzputzdecken, die nach Abschluss der TGA Massnahmen wieder verschlossen bzw. hergestellt werden müssen.
Herstellen von Schaltschrankräumen und erstellen von Wandverkleidungen und Umhausungen von TGA Einbauten.
Die Massnahmen verteilen sich auf 6 Ebenen in Terminal 1 und 2.
Insgesamt handelt es sich um ca. 50 Einzeldeckenmassnahmen und ca. 17 Einzelwandmassnahmen die zu unterschiedlichen Zeiten auszuführen sind.
Herstellen von Staubwänden für oben genannte Deckenöffnungen und für Wand- und Deckendurchbrüche im Bereich der Stahlbetonwände und Decken für das Gewerk Stahlbetonarbeiten.
Insgesamt handelt es sich um ca. 75 Einzelstaubwandmassnahmen.
Betonbauarbeiten
Herstellen von Kernbohrungen, ca, 50 Stück
Wanddurchbrüchen in Stb., ca. 20 Stück, bis ca. 900 x 600 mm
und Mauerwerk ca. 3 Stück, im Innenbereich.
Kernbohrungen und Deckendurchbrüche in Stb. im Innenbereich und im Übergang innen nach aussen. Ca. 21 Stück, bis ca. 1000 x 1000 mm
Die Massnahmen verteilen sich auf 6 Ebenen in Terminal 1 und 2.
Stahlbau-, Metallbau- und Fensterbauarbeiten
Flughafen Stuttgart
Demontage und Neuerstellung von Stahl-Glasdachkonstruktionen in Ebene 4 für den Einbau von Ventilatoren. Stückzahl 2 / ca. 20 Qm.
Beistellen und Einbau von Ergänzungsrahmen im Flachdachbereich für TGA Massnahmen. Stückzahl 2
Demontage und Ergänzung von Metallverkleidungen im Innenbereich. 2 Stück.
Ergänzen von bestehender Stahl- Glasfassade im Innenbereich. Ca. 120 Qm
Demontage von Fenstern. Stückzahl 4 Stück
Die Massnahmen verteilen sich auf 6 Ebenen in Terminal 1 und 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Austausch und Nachrüstung Entrauchungsanlagen im Terminal 1 und Terminal 2
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation als automatisierte Entrauchung inkl. MSR-Verkabelung im Terminal 1 und Terminal 2
Ort: Plüderhausen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro – Stromversorgungszuleitung zu Schaltschränken
Ort: Süßen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Allgemeine Trockenbauarbeiten (Decken/ Wände) + Trockenbau Staubwände
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betonbauarbeiten
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbau-, Metallbau- und Fensterbauarbeiten
Ort: Essingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Hinweise zum Verfahrensablauf
In der 1. Phase der Interessenbekundung haben Unternehmen zunächst nur allgemein ihr Interesse an der Teilnahme am Vergabeverfahren zu bekunden. Der Auftraggeber hat hierfür ein Formblatt erstellt. Das Formblatt kann nach Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung abgerufen werden. Die Interessenbekundungen müssen in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) eingehen.
Eine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft ist möglich. Die Einreichung der Eignungsunterlagen (entsprechend dem Teilnahmeantrag) ist in dieser Phase nicht erforderlich. Ein Unternehmen, das sein Interesse in der 1. Phase nicht bekundet hat, kann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber wird in der 2. Phase des Vergabeverfahrens die Unternehmen, die frist- und formgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, auffordern ihr Interesse zu bestätigen (Interessensbestätigung), in dem die in der entsprechenden Aufforderung aufgeführten Eignungsunterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantrag).
Eine Bewerbergemeinschaft kann in dieser Phase nur noch mit Unternehmen gebildet werden, die zur Interessenbestätigung aufgefordert wurden. In der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden die für die Teilnahme maßgeblichen Informationen mitgeteilt werden.
In der 3. Phase werden die erfolgreichen Bewerber zur Angabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
c) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
d) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 26.01.2021 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html