Verkauf von FTTC-Bestandsinfrastruktur unter Vereinbarung einer Verpflichtung zur Errichtung einer möglichst flächendeckenden FTTB/H-Versorgung aufbauend auf der Bestandsinfrastruktur und zum Betrieb
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lenningen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73252
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkauf von FTTC-Bestandsinfrastruktur unter Vereinbarung einer Verpflichtung zur Errichtung einer möglichst flächendeckenden FTTB/H-Versorgung aufbauend auf der Bestandsinfrastruktur und zum Betrieb
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die passive Bestandsinfrastruktur an ein TK-Unternehmen zu veräußern. Die Veräußerung soll unter Vereinbarung einer Verpflichtung dahingehend erfolgen, dass aufbauend auf der Bestandsinfrastruktur eine möglichst flächendeckende FTTB/H-Versorgung errichtet und dauerhaft betrieben wird. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll daher die bestehende FTTC-Breitbandinfrastruktur veräußert werden kombiniert mit der Verpflichtung, mindestens 90 % der im Ausbaugebiet befindlichen Adressen eigenwirtschaftlich mit FTTB/H-Anschlüssen zu erschließen und die FTTB/H-Infrastruktur für einen Zeitraum von 7 Jahren zu betreiben.
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Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Unterschwellenbereich. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die vorliegende EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig.
Gemeinde Lenningen
Die Gemeinde Lenningen (nachfolgend "Konzessionsgeber") liegt am Rande der Schwäbischen Alb im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Zur Verbesserung der Breitbandversorgung in seinem Gemeindegebiet beantragte und erhielt der Konzessionsgeber im Jahr 2011 Fördermittel nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 14.02.2011 und errichtete darauf hin durch die Verlegung von Leerrohren und Glasfaserkabeln eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur.
Dabei wurde im Wege eines FTTC-Ausbaus (FTTC steht für "Fiber to the Curb") eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur mit 144 Fasern in allen Abschnitten sowie Kabelschächten mit Glasfasermuffen errichtet. Ein weiteres Kabel wurde in einem zweiten Leerrohr für eine etwaige direkte Anbindung von Gewerbegebieten verlegt.
Das Netz wird seitdem aktiv betrieben von der Stiegeler Baden-Württemberg GmbH, an die das Netz aktuell noch verpachtet ist. Die Stiegeler Baden-Württemberg GmbH vermarktet auch die Endkundendienste wie Internetzugänge und Telefonie. Der Pachtvertrag läuft noch bis zum 31.07.2023.
Der Konzessionsgeber hat nun beschlossen, die passive Bestandsinfrastruktur an ein Telekommunikationsunternehmen zu veräußern. Die Veräußerung soll unter Vereinbarung einer Verpflichtung dahingehend erfolgen, dass aufbauend auf der Bestandsinfrastruktur eine möglichst flächendeckende FTTB/H-Versorgung (FFTB steht für "Fiber to the Building", FTTH steht für "Fiber to the Home") errichtet und dauerhaft betrieben wird.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll daher die bestehende FTTC-Breitbandinfrastruktur veräußert werden kombiniert mit der Verpflichtung, mindestens 90 % der im Ausbaugebiet befindlichen Adressen gemäß der als Anlage 2 beigefügten Adressliste eigenwirtschaftlich mit FTTB/H-Anschlüssen zu erschließen und die FTTB/H-Infrastruktur für einen Zeitraum von 7 Jahren zu betreiben.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65R2/documents heruntergeladen werden können.
- Kriterium: 1. Höhe des Kaufpreises (max. 40 Punkte)
- Kriterium: 2. Flächendeckung in Bezug auf die eigenwirtschaftlich auszubauenden Adressen (max. 40 Punkte)
- Kriterium: 3. Realisierungszeitraum in Bezug auf die eigenwirtschaftlich auszubauenden Adressen (max. 15 Punkte)
- Kriterium: 4. Endkundenprodukte in Bezug auf die eigenwirtschaftlich auszubauenden Adressen (max. 5 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65R2/documents zum Download zur Verfügung.
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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechen-de Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis.
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6).
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6).
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6).
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6).
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65R2/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
Hinweis:
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65R2/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und, so-weit es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt handelt des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen zu benennen. Eine geeignete Referenz muss den Ausbau und Betrieb von FTTB/H-Infrastruktur betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6).
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben. Eine geeignete Referenz muss den Ausbau und Betrieb von FTTB/H-Infrastruktur betreffen.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65R2/documents und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist aufgrund der Schwellenwertunterschreitung indessen nicht zuständig.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65R2/documents.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal.
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Bieterfragen können bis spätestens zum 15.12.2022, 12:00 Uhr, an den Konzessionsgeber gerichtet werden.
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Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter http://ted.europa.eu und https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP65R2 bekannt gemacht.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikati-onsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist aufgrund der Schwellenwertunterschreitung indessen nicht zuständig.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland