Stadt Nürtingen - Europaweite Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für das Investorenprojekt "Äußerer Egert" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2075
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuertingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Nürtingen - Europaweite Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für das Investorenprojekt "Äußerer Egert"
Die Stadt Nürtingen beabsichtigt, durch ihre Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) auf dem Areal "Äußerer Egert" in Nürtingen-Raidwangen Neubauten zur Schaffung von Wohnraum zu realisieren.
Nürtingen
Die Stadt Nürtingen beabsichtigt, durch ihre Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) auf dem Areal "Äußerer Egert" in Nürtingen-Raidwangen Neubauten zur Schaffung von Wohnraum zu realisieren.
Hierzu sucht die Stadt Nürtingen einen Partner für folgende Leistungen:
a) Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Wohngebäudes für die Stadt Nürtingen am Bauplatz W27 auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung sowie
b) Realisierung einer Wohnbebauung am Bauplatz W28, welcher an den Investor veräußert wird
zu a)
Der Bauplatz W27 verfügt über 1.669 qm Grundstücksfläche. Er ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen, mit GRZ 0,4 und III-geschossig bebaubar. Die Stellplätze können ober-irdisch oder in einer Tiefgarage realisiert werden.
Das/die zu errichtende/n Gebäude verbleibt bei der Stadt Nürtingen. Das Wohnungsgemenge sieht vor: ca. 30 % 2-Zimmer-Wohnungen mit 50-59 qm, ca. 40 % 3-Zimmer-Wohnungen mit 65 - 74 qm, ca. 30 % 4-Zimmer-Wohnungen mit 80-89 qm.
zu b)
Der Bauplatz W28 verfügt über 1.552 qm Grundstücksfläche. Er ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen, mit GRZ 0,4 und III-geschossig bebaubar.
Die Stellplätze müssen in einer Tiefgarage realisiert werden.
Das Grundstück wird zum Festpreis an den Investor vergeben (Bodenrichtwert [Betrag gelöscht] Euro/qm; zzgl. evtl. Kostensteigerung bei Erschließung).
Die zur errichtenden Wohnungen sind vom Investor nach "Nürtinger Modell" zu belegen: Mindestens 20 % für sozialen Wohnraum, mindestens 20 % für bezahlbaren Wohnraum.
Die Wärmeversorgung für beide Grundstücke erfolgt über ein Nahwärmenetz, das durch die Stadtwerke Nürtingen GmbH (SWN) errichtet wird. Hierzu sind im Projekt Räume und Installation nach Beschreibung und gem. Schnittstellenbeschreibung der SWN zu errichten.
Die konstruktiven Elemente der Wohnhäuser sind, sofern sie den statischen, bauphysikalischen, brandschutztechnischen und gestalterischen Erfordernissen gerecht werden, vom Bieter frei wählbar. Der Einsatz eines vorgefertigten Systems zur Beschleunigung der Bau-zeit ist ebenfalls möglich, die Fertigbauweise darf dabei jedoch nicht (z.B. durch Fugen) erkennbar sein. Zur Vermietung von Sozialwohnraum ist erforderlich, dass die Wohneinheiten am Bauplatz W27 den Vorgaben des aktuellen Förderprogramms Wohnungsbau BW genügen.
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet die GWN ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit und ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung gewährleistet.
Vorgesehener Vertragsschluss ist im Juli 2023. Der Baubeginn ist für Februar 2024 vorgesehen, die bezugsfertige Fertigstellung der Neubauten soll bis Juni 2025 erfolgen.
Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sowie zu den Vorgaben erhalten die Bewerber, die im Rahmen des nun bevorstehenden Teilnahmewettbewerb ausgewählt werden, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint , die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung, die die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über den "schlüsselfertigen Bau eines Wohngebäudes" berücksichtigt und wie folgt bewertet:
Bauvolumen KG 200-600
- 3,5 Mio. bis 5 Mio.: 2 Punkte
- über 5 Mio: 4 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme
- zwischen 1.1.2017 und 31.12.2019: 1 Punkt
- nach 31.12.2019: 2 Punkte
Energiestandard
- niedriger als KfW 55-Standard oder keine Angabe: 0 Punkte
- Realisierung in KfW 55-Standard: 1 Punkt
- Realisierung in KfW 40-Standard oder höher: 2 Punkte
Nachhaltigkeitszertifizierung
- keine Zertifizierung: 0 Punkte
- Nachhaltigkeitszertifizierung (z.B. DGNB): 2 Punkte
Insgesamt können somit maximal 20 Punkte (10 Punkte je Referenz) erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit in der EU-Auftragsbekanntmachung oder in den Teilnahmeformularen nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB/ § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 124 GWB/ § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen;
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. Ausweisung des Umsatzes im Bereich "Projektentwicklung Wohnungsbau".
Eigenerklärungen zu Referenzen über vergleichbare Bauleistungen sowie vergleichbare Planungsleistungen Objektplanung Gebäude
- Angabe von mindestens einer Referenz über den schlüsselfertigen Bau eines Wohngebäudes mit einem Gesamtvolumen von mindestens 3,5 Mio. Euro brutto (KG 200 bis 600). Das Projekt muss in den letzten 5 Jahren in Betrieb genommen worden sein.
- Angabe von mindestens einer Referenz über erbrachte Planungsleistungen für Gebäude (Leistungsbild nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5) für ein Wohngebäude mit einem Gesamtvolumen von mind. 2 Mio. Euro brutto (KG 200 bis 600) ist vorzulegen. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein. Die Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungsplanung) darf nicht vor 2015 abgeschlossen worden sein.
Bewerbergemeinschaften haben zudem eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
- die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft plausibel dargestellt ist,
- der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
- erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wir-kung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und
- erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6H23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.