Umbau Museum Kunstpalast - VE50 Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SMKP 11/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kunstpalast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Museum Kunstpalast - VE50 Außenanlagen
Der Kunstpalast als Teil des historischen Ensembles von 1925/26 am Düsseldorfer Ehrenhof wird denkmalgerecht baulich ertüchtigt und internationalen Museumsstandards entsprechend modernisiert. Der U-förmige Gebäudekomplex des Kunstpalastes besteht aus einem Westflügel (Sammlungsflügel) und einem Ostflügel (Ausstellungsflügel). Beide Gebäudeflügel sind durch den der Sammlung zugehörigen Nordflügel mit dem zentralen Belvedere miteinander verbunden. Der Gebäudekomplex steht seit 1982 unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen umfassen im Nord- und Westflügel die Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung, den Innenausbau der Sammlung, die Sanierung der Depotflächen und eines Verwaltungstraktes, die Einrichtung einer in der Mittelachse des Gebäudes liegenden, mit Blick auf die Tonhalle ausgerichteten Gastronomie im Belvedere sowie die gartendenkmalgerechte Instandsetzung der Außenanlagen. Das neu geplante Restaurantcafé im Erdgeschoss und der sanierte Veranstaltungsraum im 1. Obergeschoss bilden einen bedeutenden Baustein, um das historische Gebäudeensemble attraktiver zu gestalten und den Innenhof zu beleben. Der Einbau zweier offener Treppenanlagen und die punktuelle Freilegung von Fenstern werden den Sammlungsrundgang für die Besucher klarer strukturieren und die Orientierung innerhalb des Hauses verbessern. Die museumspädagogischen Werkstätten werden aus dem Untergeschoss in den Sammlungsrundgang verlagert und in diesen integriert. Die Barrierefreiheit wird im Zuge der geplanten baulichen Maßnahmen und unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes wesentlich verbessert. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die Gestaltung der Außenanlagen mit insbes. folgenden Teilleistung:
- Verlegung von Betonsteinpflaster,
- Einbau von Rasenkantensteinen/ Einfassung Rasenflächen,
- Lieferung und Monatage div. Aussattung (Parkbänke, Abfallbehälter, Sonnenschirme, Fahrradständer),
- Lieferung/ Einbau von Sperrpfosten,
- Entsorgung vorhandenen Bodens,
- Lieferung und Montage Bewässerungstechnik,
- Rasenarbeiten,
- Erstellung wassergebundene Wegedecke,
- Lieferung und Montage einer Stahleinfassung für Wechselflorbeete,
- Erdarbeiten für Elektro- und Grundleitungen.
Ehrenhof 4-5 40479 Düsseldorf
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Hierzu sind mit dem Angebot entsprechende Angaben zu machen.
Kriterium zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Hierzu sind mit dem Angebot entsprechende Angaben zu machen.
Besondere Bedingungen folgen aus dem TVgG-NRW und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV65DG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Antrags- und Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).